12.06.25

Frau Bening

Schuldnerberatungen in Deutschland

Schuldnerberatungen in Deutschland

In Deutsch­land bietet praktisch jede Stadt bzw. jede kommunale Region eine öffentliche Schuldner­beratung an. Diese öffentlichen Beratungs­stellen sind die erste Adresse für Menschen, die ihre persönliche finanzielle Situation nicht mehr über­blicken und vor der Zahlungs­unfähigkeit stehen.

Eine private Überschuldung trifft zunehmend mehr Menschen. Je nach Quelle und Statistik (z.B. Schuldneratlas oder Überschuldungsreport) befinden sich über 6 Millionen Verbraucher in aktuten Zahlungs­schwierigkeiten; eine ebenso große Zahl dürfte zumindest teilweise über­schuldet und ohne finanzielle Rück­lagen grund­sätzlich insolvenz­bedroht sein, falls die eigene Einkommens­situation sich nicht nachhaltig verbessert. Diese große Anzahl, die bei ca. 60 Millionen erwachsenen Einwohnern der Bundes­republik Deutschland immerhin einen Anteil von rund 20% ausmacht, sorgt für stark an­wachsendes Arbeits­aufkommen bei den öffentlichen und staatlichen Schuldner­beratungen. Da auch die öffent­lichen Haushalte selbst zum Sparen gezwungen sind und daher zu wenig Personal zur Verfügung steht, müssen die Betroffenen oft mit sehr große Warte­zeiten und in vereinzelten Fällen auch mit Aufnahme­stopps rechnen.

Überlastung öffentlicher Beratungs­stellen

Diese Überlastung der öffent­lichen Stellen ist angesichts der sehr zeit­kritischen Probleme insolvenz­bedrohter Bürger mittlerweile eine erhebliches Problem. Hinzu kommen falsche Vor­stellungen der Menschen, die durch TV-Formate wie „Raus aus den Schulden“ bzw. Fernseh-Berater wie Peter Zwegat den Eindruck erhalten, dass öffent­liche Schuldner­berater sie kostenlos zu Hause persönlich aufsuchen würden und mit individuellem Einsatz für Wege aus ihrer Schulden­falle kämpfen.

Die Realität sieht hingegen oft ganz anders aus. Schuldner müssen sich selbst bewegen und aktiv werden. Sie erhalten ggf. beratende Unter­stützung vor Ort in den Beratungs­stellen inklusive erster Hilfe und Form­briefen für den formalen Schrift­verkehr mit den Gläubigern; eine umfassend individuelle, laufende Begleitung und vor allem eine sofortige Bearbeitung der Fälle ist den öffent­lichen Stellen immer weniger möglich.

Aus der täglichen Praxis liegen uns Schreiben von Mandanten vor, in denen öffentliche Stellen auf Warte­zeiten von über 12 Monaten verweisen. Da Schuldner häufig die anwachsenden finanziellen Probleme ver­drängen, ist der Faktor Zeit aber für eine erfolg­reich verlaufende Schulden­regulierung und tragfähige Insolvenz­vermeidung mit entscheidend.

Vorsicht: Schuldnerberatungen bieten unterschiedliche Leistungen

Für Schuldner, deren voraus­sichtliches Einkommen auch länger­fristig unter den jeweiligen Pfändungs­grenzen liegt, bleibt meistens kein anderer Weg als die Eröffnung eines Verbraucher­insolvenz­verfahrens. Entsprechend notwendige Bescheinigungen darf nur ein zugelassener Rechts­anwalt, Steuer­berater oder eine öffentlich anerkannte Schuldner­beratungs­stelle ausstellen.

In diesem Zusammen­hang wird immer wieder vor unseriösen Schuldner­beratungen gewarnt. Tatsächlich bietet unzählige Berater in diesem Feld gewerblich ihre Dienste an. Der Begriff „Schuldner­berater“ ist zudem nicht beruflich geschützt, so dass sich im Prinzip jeder so nennen darf. Das Bundes­ministerium der Justiz rät zu einer Beauftragung eines solchen Beraters aber überhaupt nur dann, wenn er in seiner Region auch als sogenannte „anerkannte Stelle“ geführt wird und ent­sprechend autorisiert ist. Alle anderen gewerb­lichen Berater müssen am Ende selbst mit einem Rechts­anwalt oder Steuer­berater zusammen­arbeiten, um ent­sprechende Maß­nahmen durch­führen und Bescheinigungen ausstellen zu können, was unnötige Kosten verursacht.

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn sogenannte „Schuldnerberater“ auch mit Kredit­vermittlern zusammen­arbeiten, Umschuldungen und neue Kredite (schufafrei) anbieten und mit vorge­fertigten Bögen über Haus­besuche schnelle Lösungen versprechen.

Der direkte Weg zu einer spezialisierten Schuldnerberatung ist da der geeignetere und sichere Weg, vor allem, wenn der Schuldner noch Einkommen über der Pfändungs­grenze erzielen kann, Immobilien erhalten und eine Insolvenz vermeiden will.

Umfang und Erfolge der Beratung

Im Jahr 2017 wurden etwa 260.000 Beratungsfälle abgeschlossen, davon führten 20% zu einer außergerichtlichen Schuldenregulierung – rund 440% gingen ins Verbraucherinsolvenzverfahren, 6% ind Regelinsolvenzverfahren und 23% wurden abgebrochen.

2018 suchten rund 570.000 Menschen deutschlandweiteine Schuldnerberatung auf.

 

Kapitel

Sie benötigen Hilfe? Zur Anfrage