18.02.25
Frau Meyer
Das Wichtigste zuerst:
Die Zahlungsaufforderung per E-Mail und auch die per SMS ist grundsätzlich zulässig. Auch per WhatsApp darf gemahnt werden.
Der Unterschied zur SMS besteht darin, dass es, je nach Einstellung des Nutzers, bei WhatsApp noch eine zusätzliche Lesebestätigung gibt (das bekannte blaue „Häkchen“ unter der Nachricht). Durch diese Bestätigung kann sich der Gläubiger sicher sein, dass der Schuldner die Nachricht erhalten hat.
Die Mahnungen sind vor allem dann zulässig, wenn Sie in der Rechnung eindeutig darauf hingewiesen wurden, wann der Zahlungstermin ist. Denn dann bedarf es keiner Mahnung, damit Sie in Verzug geraten. In dem Fall wäre eine Mahnung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ein freiwilliger Versuch des Gläubigers, Sie an die fehlende Summe zu erinnern. Grundsätzlich könnte er auch direkt das gerichtliche Mahnwesen einleiten.
Der Verzug des Schuldners ist in § 286 BGB geregelt. Das Gesetz schreibt hierbei keine bestimmte Form für die Mahnung des außergerichtlichen Mahnverfahrens vor. Theoretisch würde auch ein Telefongespräch genügen, um Sie mit der Zahlung in Verzug zu setzen.
Beim gerichtlichen Mahnverfahren gibt es gesonderte Regelungen.
Wenn Sie eine Mahnung per Mail, SMS oder von einer unbekannten Nummer auf WhatsApp bekommen, seien Sie grundsätzlich vorsichtig.
Prüfen Sie zunächst: Kann es sich um eine echte Mahnung handeln? Z.B. sind Sie bei diesem Gläubiger tatsächlich Kunde, haben Sie dort etwas bestellt? Bei angeblichen Krankenkassen– oder Versicherungsschreiben schauen Sie außerdem, ob Sie dort jemals einen Vertrag abgeschlossen haben.
Im nächsten Schritt prüfen Sie: Werden Sie mit Namen angesprochen oder handelt es sich um eine allgemeine Anrede? Wird ein genauer Betrag genannt, eine Rechnungs– oder Kundennummer, etc., der Sie entnehmen können, dass es sich um ein echtes Schreiben handelt?
Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten können, handelt es sich vermutlich um eine echte Mahnung. In diesem Fall schauen Sie am besten direkt in Ihre Unterlagen oder loggen Sie sich falls vorhanden in Ihrem Online-Konto beim Gläubiger ein und prüfen Sie, in welcher Höhe die Forderung besteht und zu wann diese hätte gezahlt werden müssen.
Zahlen Sie den offenen Forderungsbetrag am besten direkt, weil sonst hohe Verzugszinsen anfallen können. Sollten Sie aus finanzieller Not den Betrag nicht bezahlen können, ist es sinnvoll, sich Hilfe bei einer seriösen Schuldnerberatung zu suchen.
Spam E-Mails sind immer schwieriger zu erkennen, da sie optisch häufig kaum noch von echten Schreiben zu unterscheiden sind.
Hier sind aber einige Anzeichen, dass es sich bei einer Mahnung per Mail vermutlich um Betrug handelt:
Wenn Sie glauben, dass es sich um eine echte Mahnung handelt, Sie aber keine Unterlagen dazu finden, sollten Sie den Gläubiger anrufen.
Das ist zwar kein angenehmes Gespräch, so können Sie aber bei erstmaliger Nichtzahlung die Situation klären und verhindern, dass direkt gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, die Sie als Schuldner tragen müssen.
Auch aus dem Hintergrund, dass Mahnungen per SMS, WhatsApp und E-Mail nicht von allen Schuldnern ernst genommen werden und häufig direkt gelöscht werden, wird häufig zusätzlich traditionell per Post gemahnt. Auch ist hier der Empfangsnachweis meist einfacher. Wobei heutzutage die meisten Unternehmen bereits auf Ihrer Rechnung darauf hinweisen, wann die Forderung fällig wird. So müssten sie laut § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB gar nicht mehr mahnen, bevor das gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt werden kann.
Eine Mahnung des Gläubigers erfolgt also in den meisten Fällen freiwillig – daher kooperieren Sie, wenn möglich, damit keine Gerichtskosten bis hin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen.
Wenn Sie oft Mahnungen bekommen und den Überblick über die offenen Rechnungen verlieren, kann das ein Zeichen dafür sein, dass Sie finanzielle Schwierigkeiten haben. In diesem Fall sollten Sie etwas dagegen unternehmen.
Im ersten Schritt ist es sinnvoll, sich einen Überblick über Ihre Finanzen zu verschaffen. Zum Beispiel können Sie ein Haushaltsbuch führen. In diesem Haushaltsbuch können Sie Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben notieren. Falls die Ausgaben regelmäßig höher sind als die Einnahmen, sollten Sie sich Hilfe suchen, um schuldenfrei zu werden.
Ein Haushaltsbuch können Sie sich bei uns kostenlos herunterladen. Zum Download
Wenn Sie Schulden haben und sich einen Überblick über Ihre Gläubiger und die Höhe der Schulden machen möchten, können Sie eine Gläubigerliste erstellen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag „Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?“.
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Haben Sie Schulden, die Sie nicht zurückzahlen können, und die Mahnungen per Mail und Rechnungen bereiten Ihnen Sorgen? In diesem Fall sollten Sie sich an eine seriöse Schuldnerberatung wenden.
Als staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach §305 InsO verhandelt AdvoNeo mit Ihren Gläubigern, um Ihre Schulden zu senken und eine tragbare Ratenzahlung zu vereinbaren. Wir gehen individuell auf Ihre Wünsche und Probleme ein und helfen da, wo Sie nicht mehr weiterwissen. So können Sie in wenigen Jahren schuldenfrei werden und müssen sich keine Sorgen mehr um die Rechnungen und Mahnungen Ihrer Gläubiger machen. Ob per Mail, per SMS, per WhatsApp oder per Post – wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern.
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