14.02.25

Frau Meyer

Schulden bei der Krankenkasse: Was tun?

Schulden bei der Krankenkasse geschockte Frau mit Rechnung

Schulden bei der Krankenkasse zu haben bedeutet, dass Leistungen eingeschränkt werden können. Was Sie dagegen tun können und wo Sie Hilfe bekommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste vorab:

  • In der Regel können Schulden bei der Krankenversicherung nur bei Selbstständigen oder Privatversicherten entstehen, da sonst i.d.R. zumindest ein Teil des monatlichen Beitrags entweder vom Arbeitgeber oder vom Sozialamt gezahlt wird.
  • Versicherungsleistungen der Krankenkassen können eingeschränkt werden, wenn Sie mit Ihren Beiträgen im Rückstand sind. Dann bezahlt die Krankenkasse nur noch dringende, nicht aufschiebbare Leistungen wie bei starken Schmerzen, Schwangerschaft oder Unfällen.
  • Schulden bei der Krankenkasse entstehen oft, wenn Personen bereits Geldprobleme haben und deswegen ihre Beiträge nicht zahlen können. Es ist wichtig, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen, z.B. bei einer seriösen Schuldnerberatung.

Was passiert, wenn man die Beiträge bei der Krankenkasse nicht mehr zahlen kann?

Wenn Sie kranken­versichert sind, Ihre Beiträge selbst zahlen und mit einer Zahlung in Verzug geraten, wird die offene Verbindlich­keit (meist kosten­pflichtig) gemahnt. Die Mahn­gebühren und einen Säumnis­zuschlag in Höhe von 1 % der Beitrags­schulden müssen Sie selbst über­nehmen.

Wenn Sie mit Ihren Zahlungen mehr als zwei Monats­beiträge im Rückstand sind, schränken die Krankenkassen Ihre Leistungen ein. Sie sind zwar trotzdem versichert, erhalten aber nur noch die nötigsten Medikamente und absolut unauf­schiebbare Behandlungen, zum Beispiel bei einer Schwanger­schaft, einem Unfall, etc.

Schulden bei der Krankenkasse (Symbolbild): Versichertenkarte. AdvoNeo hilft bei Schulden
Suchen Sie sich rechtzeitig Hilfe, damit die Leistungen der Krankenkasse wegen Schulden nicht eingeschränkt werden.

Tipp: Ihre Rechte und die Folgen von Schulden bei der Krankenkasse

Es ist nicht möglich, Ihnen den Kranken­versicherungs­schutz zu kündigen (es sei denn, Sie begehen eine Straf­tat).

Statt­dessen ruht der Anspruch auf Kranken­versicherungs­leistungen, die über unauf­schiebbare Leistungen hinaus­gehen, solange, bis die Schulden bei der Kranken­kasse ausge­glichen werden.

Parallel zur oder im Anschluss an die Mahnung erfolgt die Weiter­gabe der Forderung an die Voll­streckungs­behörde:

  • Bei Schulden bei der gesetz­lichen Krankenkasse vollstreckt das zuständige Haupt­zoll­amt.
  • Bei privaten Kranken­kassen vollstreckt der Gerichts­vollzieher.

Beide leiten Maßnahmen wie Konto­pfändung, Sach­pfändung oder Abgabe der Vermögens­auskunft ein.

Ebenso wie das Finanzamt können die gesetzlichen Krankenkassen bereits aufgrund ihrer Beitrags­bescheide voll­strecken, müssen die Rück­stände also nicht bei Gericht einklagen. Private Kranken­versicherungen dagegen müssen sich ihre Forderung durch ein gerichtliches Verfahren titulieren lassen (Voll­streckungs­bescheid oder Urteil) und können erst dann die Zwangs­vollstreckung betreiben.

Schulden bei der Krankenkasse - Das können Sie tun

Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, wenn Sie merken, dass Sie Ihren Beitrag nicht oder nur zum Teil zahlen können. Insbesondere, wenn es sich um kurzfristige Zahlungs­probleme handelt, sind die meisten Kranken­kassen bereit, Ihnen eine Ratenzahlung oder einen Voll­streckungs­aufschub zu gewähren.

Um die vollum­fänglichen Kranken­versicherungs­leistungen wieder zu erhalten, müssen entweder die aus­stehenden Verbindlich­keiten beglichen werden oder vereinbarte Raten­zahlungen einge­halten werden. Hierbei kommt es darauf an, dass Sie den Willen zeigen, Ihre Schulden wirklich abbezahlen zu wollen und keine Beitrags­zahlungen vorsätzlich zurückhalten.

besorgte Frau telefoniert wegen Schulden bei der Krankenkasse
Wenn Sie Ihren Beitrag nicht bezahlen können, kontaktieren Sie möglichst schnell die Krankenkasse, damit Ihnen keine Leistungen gesperrt werden.

Nicht versichert: Beitragsschulden durch versäumte Zahlungen

Wer der allgemeinen Kranken­ver­sicherungs­pflicht nicht nach­kommt und weder privat noch gesetzlich kranken­versichert ist, muss bei Eintritt in eine Kranken­versicherung die versäumten Beiträge, die seit 2007 (bei gesetzlicher Krankenkasse) bzw. 2009 (bei privater Krankenversicherung) fällig geworden wären, nachzahlen. Hinzu kommt ein Säumnis­zuschlag.

Probleme ergeben sich hier­durch für Menschen, die über einen längeren Zeitraum ihrer Kranken­versicherungs­pflicht nicht nach­gekommen sind und dies nachholen wollen. Treten diese einer Krankenkasse bei, wird nicht nur der aktuelle Beitrag fällig sondern zusätzlich eine anhand des Einzel­falls berechnete Nachzahlung.

Seit 01.01.2014 können die Nach­zahlungen dadurch ermäßigt werden, dass Sie als neues Mitglied der Krankenkasse schrift­lich erklären, dass Sie in dem Zeitraum, in dem Sie nicht krankenversichert waren und für den sie nachzahlen, keine Leistungen in Anspruch genommen haben und auch nach­träglich auf eine Kosten­erstattung für Rechnungen verzichten. Ermäßigung bedeutet hierbei, dass Ihnen zurzeit ein monat­licher Beitrag von ca. 55 € erlassen wird.

Darf ich die Krankenkasse trotz Beitragsschulden wechseln?

Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja, Sie dürfen die Krankenkasse wechseln, auch wenn Sie Schulden bei Ihrer alten Krankenkasse haben. Es gibt aber eine Einschränkung: Nachdem Sie einer Krankenversicherung beigetreten sind, sind Sie i.d.R. 18 Monate an diese gebunden. Es ist also z.B. nicht möglich, jedes Mal nach erfolgter Leistung ohne Beiträge zu zahlen zur nächsten Krankenkasse zu wechseln, wenn dieser Zeitraum noch nicht abgelaufen ist.

Außerdem verfallen die Forderungen der alten Krankenkasse gegen Sie nicht, auch wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Die Beitragsschulden bleiben also bestehen und auch Pfändungsmaßnahmen gegen Sie könnten erfolgen.

Kurzes Fazit: Schulden bei der Krankenkasse

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Krankenversicherungspflicht in Deutschland
  • Gesetzlich pflichtversicherte Angestellte können keine Schulden bei der Krankenkasse machen
  • Selbstständige und Privatversicherte müssen Krankenkassenbeiträge selbst zahlen und können in Zahlungsverzug geraten
  • Bei offenen Zahlungen werden die Krankenkassenleistungen auf ein Minimum reduziert
  • Vollstreckung der Schulden bei der Krankenkasse durch Pfändungen und Abgabe der Vermögensauskunft
  • Vollstreckung bei gesetzlicher Krankenkasse durch Hauptzollamt
  • Nachzahlungen versäumter Beiträge bei (Wieder-)Eintritt
  • Ermäßigung bei Beitragsnachzahlungen möglich
  • Bei kurzfristigen Zahlungsproblemen Kontakt zu Krankenkasse aufnehmen und Ratenzahlung erbitten
  • Bei langfristigen Zahlungsproblemen seriöse Schuldnerberatung einschalten

 

Schulden bei der Krankenkasse: Wir können Ihnen helfen

AdvoNeo Experte erklärt Mandantin den Ablauf
Eine seriöse Schuldnerberatung kann mit der Krankenkasse und weiteren Gläubigern verhandeln, um Ihre Schulden zu regulieren.

Häufig haben Menschen, die ihre Beiträge bei der Krankenkasse nicht zahlen können, weitere Schulden und Geldprobleme. In diesem Fall ist es wichtig, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen: und das bevor Ihre Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z.B. eine Kontopfändung oder Lohnpfändung gegen Sie erwirken, oder Ihre Leistungen bei der Krankenkasse eingeschränkt werden.

Als staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle (nach §305 InsO) mit über 25 Jahren wissen wir genau, wie wir mit Ihren Gläubigern verhandeln können, um für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Ziel unserer außergerichtlichen Verhandlungen ist es immer, die Schulden unserer Mandanten zu senken und einen festen Zahlungsplan mit tragbaren monatlichen Raten auszuhandeln. So können Sie Ihre finanzielle Freiheit behalten und ohne Insolvenz schuldenfrei werden. Ist es explizit der Wunsch unserer Mandanten, können wir außerdem die Privatinsolvenz vorbereiten.

Tipp: Online anfragen und kostenfreie Erstberatung sichern!

Nehmen Sie gern über unser Online-Formular Kontakt zu uns auf. Unsere Experten prüfen Ihre Situation und melden sich spätestens am nächsten Werktag für ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen.

Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation, damit Sie möglichst schnell und auf dem besten Weg schuldenfrei werden können.

Schulden bei der Krankenkasse, Anrufe und Gläubiger-Mahnungen – um all das müssen Sie sich dann keine Sorgen mehr machen.

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