20.05.25

Frau Bening

Verbraucher­insolvenz oder Regelinsolvenz: Welches Verfahren ist das Richtige für mich?

Verbraucher­insolvenz oder Regelinsolvenz: Welches Verfahren ist das Richtige für mich?

Ist man völlig überschuldet und sieht keine Aussicht mehr, stellt sich die Frage, welche Möglich­keiten man hat, aus dieser Situation heraus­zukommen. Eine der Optionen ist das reguläre Insolvenzverfahren, nach dessen Durchlaufen eine sogenannte Rest­schuld­befreiung Sie praktisch „schuldenfrei“ macht – sofern Ihnen die Rest­schuld­befreiung gewährt wird. Das Insolvenz­verfahren beschäftigt sich mit der Zahlungs­unfähigkeit von Privatpersonen, Unternehmen und Selbstständigen.

Arten des Insolvenz­verfahrens: Verbraucher­insolvenz und Regelinsolvenz

Man unterscheidet beim Insolvenz­verfahren zwischen der Regelinsolvenz, die für Unter­nehmen oder Selbst­ständige in Betracht kommt und der Verbraucherinsolvenz, die für Personen gilt, die nicht selbst­ständig sind. Beiden Verfahren haben eines gemein­sam: Die Rest­schuldbefreiung nach Abschluss des Insolvenz­verfahrens. Zwar haben beide Ver­fahren das gleiche Ziel, jedoch sind einige wichtige Unterschiede zu beachten.

Wichtig ist es, zunächst fest­zu­stellen, welches Verfahren für wen das Richtige ist: Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz? Wird nämlich der falsche Antrag beim Gericht gestellt, laufen Sie Gefahr, dass das Gericht Ihren Antrag als unzu­lässig zurückweist. Das bedeutet sowohl für Sie als auch für das Gericht eine unnötige Zeit­ver­schwendung. Für wen ist nun also die Verbraucherinsolvenz für wen die Regelinsolvenz?

Verbraucherinsolvenz für Personen die nicht selbstständig sind

Das Verbraucher­insolvenz­verfahren kommt für alle natürlichen Personen in Betracht, die nicht selbst­ständig sind. Das sind beispiels­weise Arbeit­nehmer, Arbeits­lose und Rentner.

Regelinsolvenz für Unternehmen und Selbstständige

Im Gegensatz hierzu ist die Regel­insolvenz immer dann anzu­wenden, wenn es sich beim Schuldner um einen Unter­nehmer oder um einen Selbst­ständigen handelt. Dies ist zwar der Regelfall, aber wie immer gibt es zu jeder Regel auch eine Aus­nahme. So kann unter gewissen Umständen auch ein ehemals Selbstständiger in die Privat­insolvenz gehen. Dies ist meist dann möglich, wenn die Vermögens­ver­hältnisse über­schaubar sind und/oder keine Verbindlich­keiten aus Arbeits­ver­hältnissen vorliegen.
Das ist dann der Fall, wenn weniger als 20 Gläubiger vor­handen sind und wenn keine offenen Forderungen von Arbeit­nehmern bzw. Verbindlich­keiten aus Arbeits­verhält­nissen bestehen. Dazu zählen beispiels­weise ausstehende Löhne, Lohn­steuern und Sozial­ver­sicherungs­beiträge. Sollten mehr als 20 Gläubiger vorhanden sein, oder Ver­bindlich­keiten aus Arbeits­verhält­nissen bestehen, ist immer die Regelinsolvenz zu beantragen.

Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz: Welches Verfahren ist einfacher?

Das Insolvenz­verfahren kann in beiden Fällen sowohl von einem Gläubiger, als auch vom Schuldner selbst an­ge­meldet werden. Die Regel­insolvenz ist ein sehr umfang­reiches und lang­wieriges Gerichts­verfahren, bei dem viele spezifische Punkte zu beachten sind. Das Verbraucher­insolvenz­verfahren ist dem­gegen­über ein deutlich ver­einfachtes Verfahren und somit auch einfacher für Sie. Bei einer Verbraucher­insolvenz muss nicht not­wendiger­weise eine Gerichts­verhandlung statt­finden, auch wird „nur“ ein gesetzlicher Insolvenz­verwalter (früher Treu­händer) eingesetzt, der weit weniger Befugnisse hat, als der Insolvenz­verwalter im Regelinsolvenz­verfahren.

Ein weiterer Unter­schied zwischen den beiden Verfahren ist der sogenannte „außer­gerichtliche Einigungs­versuch“, der bei der Verbraucherinsolvenz vor Antrag­stellung vorzunehmen ist. Das heißt, bevor eine Verbraucherinsolvenz beantragt werden kann muss versucht werden, mit den Gläubigern außer­gerichtlich eine Lösung beziehungs­weise eine Einigung gefunden zu werden. Erst wenn nach­gewiesen werden kann, dass dieser Versuch gescheitert ist, kann man den Antrag zur Verbraucher­insolvenz stellen. Beim Regel­insolvenz­verfahren hingegen ist ein solcher Einigungs­versuch nicht vorgesehen.

Die Frage, ob Verbraucher­insolvenz oder Regelinsolvenz „besser“ ist, kann man demnach mit: Wenn möglich, Verbraucher­insolvenz­verfahren beantworten.

Die dem Verbraucher­insolvenz­verfahren vorgelagerten außer­gericht­lichen Einigungs­versuche sind oft zum Scheitern verurteilt, wenn sie nicht von einer geeigneten Stelle durch­geführt werden, die sich auf solche Verhandlungen mit Gläubigern speziali­siert hat. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Erfahrung, denn mit der Zeit kann ein gewisses Gefühl für den Umgang mit Gläubigern entwickelt werden oder im Notfall das ein oder andere Ass aus dem Ärmel gezogen werden.

Worauf sollte man noch achten?

Um bestmöglich vorbereitet zu sein, kann es hilfreich sein, vor der Antragstellung eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Auch wenn grund­sätzlich gilt: Verbraucher­insolvenz für nicht selbst­ständige Personen und Regel­insolvenz für Selbst­ständige oder Unternehmer. Ein fach­kundiger Anwalt kann Ihnen im Rahmen einer Schuldner­beratung helfen, nicht nur den richtigen Antrag zu stellen sondern Sie auch während des Ver­fahrens (egal ob Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz) unterstützen, damit Sie die Rest­schuld­befreiung erreichen und Ihnen diese nicht nach langer Zeit der Insolvenz am Ende vom Gericht versagt wird.

Gerade bei umfang­reicheren Vermögens­summen und/oder Schuld­summen sollten Sie für die komplexen und wichtigen außer­gerichtlichen Einigungs­versuche genau abwägen, ob Sie eine der staatlichen Schuldner­beratungs­stellen mit langen Warte­zeiten und ggf. sogar Über­lastung aufsuchen oder eine im Gegensatz zu diesen auf Vergleichs­verhandlungen spezialisierten Anwalt.

Weitere Informationen über das Vorgehen von AdvoNeo zum außerge­richtlichen Vergleich finden Sie auf unserer Seite Ablauf der Schuldnerberatung.

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