Schulden im Blick

Gläubigerliste erstellen und Entschuldung starten

Direkt vorweg: Ein zentrales Schuldenregister, das Ihnen einen vollständigen Überblick über Ihre Schulden bietet, gibt es nicht.

Doch keine Sorge! Es gibt verschiedene Wege, um herauszufinden, bei wem Sie Schulden haben und welche Forderungen bestehen.

 

Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt zum Ergebnis: Die digitale Gläubigerliste – Eine Übersicht über Ihre Gläubiger und die jeweilige Höhe der Schuldsummen.

Nutzen Sie zusätzlich unsere praktische Checkliste „So finden Sie heraus, wo Sie Schulden haben“ damit Ihnen nichts entgeht.

Gläubiger finden

So finden Sie heraus, wo Sie Schulden haben

Wenn Sie keine oder nur wenige Unterlagen zu Ihren Schulden und Gläubigern besitzen, können Sie verschiedene Stellen kontaktieren, um Informationen zu erhalten.

 

Typische Gläubiger sind:
  • Vermieter bzw. Wohnungsbaugesellschaften
  • Telekommunikationsanbieter, Energieversorger & Co.
  • Banken & Sparkassen
  • Finanzamt
  • Versicherungsgesellschaften
  • Versandhäuser
  • Inkassounternehmen

So beginnen Sie

Selbst­aus­künfte, Eigen­aus­künfte und Aus­zug aus dem Schuld­ner­ver­zeich­nis

Sie können sich von den Wirt­schafts­aus­kunft­eien (z. B. SCHUFA) und vom Schuld­ner­ver­zeich­nis des Amts­gerichts einen Auszug anfordern. Das dauert manchmal eine Weile, ist aber i. d. R. kostenfrei. Die effektivsten Anlaufstellen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Weitere Dokumente

Bei Ihrem zu­stän­digen Amtsgericht können Sie einen Auszug aus dem Schuld­ner­ver­zeich­nis bean­tragen. Das geht per­sön­lich vor Ort sowie in den meisten Fällen auch online.

Titulierte Forder­ungen, die durch eine Zwangs­voll­streck­ung ein­ge­holt werden sollen, sind nicht immer bei Wirt­schafts­aus­kunft­eien gelistet. Sie stehen in öffent­lichen Schuld­ner­ver­zeich­nissen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie den Gerichts­voll­zieher, nachdem er sich bei Ihnen ange­kün­digt hat, welcher Gläubiger ihn geschickt hat.

Selbstauskunft anfordern

Bei diesen Auskunfteien können Sie i. d. R. 1x pro Jahr kostenlos eine Selbstauskunft anfordern:

So geht es weiter

Unterlagen und Mails sortieren

Briefe Icon
1 Briefpost zusammenstellen

Als erstes sammeln Sie alle Schreiben, Briefe und Unterlagen zusammen, die offene Ver­bind­lich­kei­ten betreffen. Hierzu ge­hören:

  • Briefe mit Zahl­ungs­er­inner­ungen von Gläu­bi­gern
  • Schreiben von Inkasso­unter­nehmen
  • Mahnungen
  • Kredit­verträge
  • Mahn­bescheide
  • Voll­streckungs­bescheide

Legen sie alle Unter­lagen zusammen. Fällt Ihnen auf, dass etwas fehlt? Wenn die Schreiben Ihrer Gläu­biger plötz­lich enden, über­prüfen Sie, ob sie auf E-Mails um­ge­stie­gen sind.

2 E-Mails durchgehen und sortieren

Die meisten Gläubiger nutzen mittlerweile E-Mails als Kommu­ni­ka­tions­weg. Auch Mah­nungen erhalten Sie oft per E-Mail.

Über­prüfen Sie daher un­be­dingt Ihr E-Mail-Post­fach und schauen Sie an­schlie­ßend in Ihren Gelöscht-Ordner. Auch dort können noch Nach­richten vorhanden sein. Nehmen Sie sich eine nach der anderen vor. Wenn Sie eine Nachricht zu einer Forderung gefunden haben, übertragen Sie den Namen und die Summe in Ihre Gläu­biger­liste.

Alternativ können Sie die be­tref­fenden E-Mails auch in einen separaten Ordner verschieben. So können Sie leichter darauf zugreifen, wenn Sie etwas über­prüfen oder noch einmal nach­lesen möchten.

Lupe Geldschein
3 Konten bei Banken oder Spar­kassen mit Dispo

Gehen Sie per Online-Banking oder in Papier­form die Konto­auszüge aller be­steh­enden Konten und Kredit­karten durch und notieren Sie, welches Konto im Minus und welche Kre­dit­karte überzogen ist.

Person mit Headset
4 Anrufen und nachfragen

Wenn Sie glauben, bei bestimmten Stellen Schulden zu haben, aber keine Unterlagen finden oder den Stand nicht online einsehen können, rufen Sie dort am besten an.

Lassen Sie sich bei der telefonischen Nachfrage nach offenen Forderungen und deren Höhe nicht unter Druck setzen, falls der Gläubiger auf eine sofortige Zahlung drängt. Weisen Sie darauf hin, dass Sie Ihre Situation klären und die Rückzahlung organisieren.

Falls Sie bereits eine Schuldnerberatung beauftragt haben oder dies planen, können Sie dies nach Erhalt der Informationen mitteilen. Haben Sie ein Aktenzeichen zu älteren Forderungen, nutzen Sie es, um die aktuelle Höhe inklusive Zinsen zu erfragen.

Icon mit Ausrufezeichen
5 Haben Sie an alles gedacht?

Mit unserer prak­tischen Checkliste „So finden Sie heraus, wo Sie Schulden haben“ kann Ihnen nichts mehr entgehen.

 

Ihre Übersicht über Forderungen

Gläubigerliste

Eine Gläubigerliste verschafft Ihnen Klarheit über Ihre Verbindlichkeiten und erleichtert die weitere Planung. Sie ist unverzichtbar, um Schulden effektiv abzubauen – sei es durch einen außergerichtlichen Vergleich oder eine Privatinsolvenz. Ohne einen vollständigen Überblick über Ihre Gläubiger und deren Forderungen kann kein Entschuldungsverfahren gestartet werden.

Außergerichtlicher Vergleich

Für einen außer­ge­richt­lich­en Vergleich ist es not­wendig, dass alle Gläubiger an­ge­ge­ben wurden. Nur so kann ein für beide Seiten zu­frie­den­stel­len­des Angebot aus­ge­ar­bei­tet und unter­brei­tet werden.

Mehr zum außergerichtlichen Vergleich

Privatinsolvenz

Auch im Insolvenz­ver­fahren ist eine voll­stän­dige Gläu­bi­ger­liste not­wendig. Geben Sie einen Gläu­biger vor­sätz­lich nicht an, kann Ihnen am Ende des Ver­fah­rens die Rest­schuld­be­frei­ung versagt werden. Das bedeutet, Sie werden nicht schul­den­frei.

Mehr zur Privatinsolvenz
Zwei Kolleginnen während der Einarbeitung

Gläubigerliste: wichtige Infos

  • Mit der Gläu­bi­ger­liste be­kommen Sie einen Über­blick über Ihre offenen For­der­ungen.
  • Wichtig sind die Kontaktdaten der Gläubiger und das Aktenzeichen bzw. die Kundennummer Ihrer Forderung.
  • Sowohl in einem außer­gericht­lichen Ver­gleich als auch im Insol­venz­ver­fahren müssen alle Gläubiger angegeben werden.
  • Der außer­gericht­liche Vergleich ist nur den Gläubigern gegenüber gültig, mit denen er ge­schlossen wird.
  • Dem Insolvenz­antrag muss eine voll­ständige Gläubiger­liste beigelegt werden. Eine un­voll­ständige Auf­zählung kann zum Versagen der Rest­schuld­befreiung führen.

Benötigen Sie noch eine Gläubiger­liste zum Ausfüllen? Hier können Sie unsere kosten­lose Vorlage herunter­laden:

telefonierende AdvoNeo Mitarbeiterin

Mit der Gläubigerliste die Entschuldung starten

Mit einer vollständigen Übersicht über Ihre Gläubiger und Schuldsummen haben Sie die ideale Grundlage, um eine professionelle Schuldnerberatung wie von AdvoNeo in Anspruch zu nehmen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

AdvoNeo übernimmt die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern. Sie zahlen nur eine vereinbarte monatliche Rate, während wir verhandeln – mit dem Ziel, einen Teil Ihrer Schuldsumme einzusparen.