Von Herr Bening / Letzte Aktualisierung: 24. September 2026 / 6 Minuten Lesezeit / Allgemein, Schulden

Eine Mahnung per WhatsApp, SMS oder E-Mail wirkt auf viele Menschen zunächst ungewohnt – insbesondere dann, wenn man bisher klassische Briefe mit Unterschrift erwartet hat. Rechtlich ist eine Mahnung jedoch grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden. Deshalb kann ein Gläubiger seine Zahlungsaufforderung grundsätzlich auch auf elektronischem Weg übermitteln.
Gleichzeitig nutzen Betrüger E-Mails, SMS und Messenger-Nachrichten, um gefälschte Zahlungsaufforderungen zu verschicken. Eine digitale Nachricht sollte deshalb nicht allein deshalb als echt angesehen werden, weil sie professionell aussieht oder persönliche Daten enthält.
Dieser Beitrag erklärt, wann Mahnungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp grundsätzlich möglich sind, woran Sie verdächtige Zahlungsaufforderungen erkennen und wie Sie vorgehen können, wenn eine Forderung tatsächlich besteht oder Sie sie finanziell nicht bezahlen können.
Das Wichtigste in Kürze
Eine außergerichtliche Mahnung muss grundsätzlich keine bestimmte Form haben. § 286 Abs. 1 BGB sieht vor, dass ein Schuldner durch eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug kommen kann. Eine bestimmte Übermittlungsform – etwa einen Brief – schreibt die Vorschrift für die außergerichtliche Mahnung nicht vor.
Deshalb kann eine Zahlungsaufforderung grundsätzlich auch per E-Mail, SMS oder Messenger versendet werden. Entscheidend ist nicht allein, über welchen Kommunikationsweg die Nachricht verschickt wurde, sondern ob die Voraussetzungen für einen wirksamen Eintritt des Verzugs im konkreten Fall vorliegen.
Auch der Zugang einer elektronischen Nachricht kann im Einzelfall eine Rolle spielen. Eine Lesebestätigung, beispielsweise bei einem Messenger, kann dabei ein Hinweis darauf sein, dass eine Nachricht abgerufen wurde. Sie sollte jedoch nicht pauschal mit einem sicheren Nachweis sämtlicher rechtlicher Voraussetzungen gleichgesetzt werden.

Nein. Eine Mahnung ist nicht in jedem Fall erforderlich.
Nach § 286 Abs. 2 BGB kann eine Mahnung beispielsweise entbehrlich sein, wenn für die Zahlung eine bestimmte Zeit nach dem Kalender festgelegt wurde. Auch andere gesetzlich geregelte Fälle können dazu führen, dass keine vorherige Mahnung notwendig ist.
Außerdem enthält § 286 Abs. 3 BGB eine besondere Regelung für Entgeltforderungen. Danach kann ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug geraten. Bei Verbrauchern gilt dies allerdings nur, wenn in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde.
Eine Mahnung ist deshalb nicht immer der Zeitpunkt, an dem der Verzug beginnt.
Eine außergerichtliche Mahnung ist grundsätzlich formfrei. Sie kann daher unter bestimmten Voraussetzungen auch per E-Mail, SMS oder Messenger erfolgen.
Für den Eintritt des Verzugs kommt es jedoch auf die gesetzlichen Voraussetzungen an. Eine Mahnung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Bei Verbrauchern sollte insbesondere auf die Voraussetzungen der 30-Tage-Regel nach § 286 Abs. 3 BGB geachtet werden.
Das gerichtliche Mahnverfahren folgt dagegen eigenen gesetzlichen Regeln und ist von einer gewöhnlichen außergerichtlichen Mahnung zu unterscheiden.

Wenn Sie eine Mahnung per Mail, SMS oder von einer unbekannten Nummer auf WhatsApp bekommen, seien Sie grundsätzlich vorsichtig.
Prüfen Sie zunächst: Kann es sich um eine echte Mahnung handeln? Z.B. sind Sie bei diesem Gläubiger tatsächlich Kunde, haben Sie dort etwas bestellt? Bei angeblichen Krankenkassen– oder Versicherungsschreiben schauen Sie außerdem, ob Sie dort jemals einen Vertrag abgeschlossen haben.
Im nächsten Schritt prüfen Sie: Werden Sie mit Namen angesprochen oder handelt es sich um eine allgemeine Anrede? Wird ein genauer Betrag genannt, eine Rechnungs– oder Kundennummer, etc., der Sie entnehmen können, dass es sich um ein echtes Schreiben handelt?
Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten können, handelt es sich vermutlich um eine echte Mahnung. In diesem Fall schauen Sie am besten direkt in Ihre Unterlagen oder loggen Sie sich falls vorhanden in Ihrem Online-Konto beim Gläubiger ein und prüfen Sie, in welcher Höhe die Forderung besteht und zu wann diese hätte gezahlt werden müssen.
Zahlen Sie den offenen Forderungsbetrag am besten direkt, weil sonst hohe Verzugszinsen anfallen können. Sollten Sie aus finanzieller Not den Betrag nicht bezahlen können, ist es sinnvoll, sich Hilfe bei einer seriösen Schuldnerberatung zu suchen.
Spam E-Mails sind immer schwieriger zu erkennen, da sie optisch häufig kaum noch von echten Schreiben zu unterscheiden sind.
Typische Warnzeichen können sein:
Wichtig: Nicht jedes dieser Merkmale beweist einen Betrug. Umgekehrt bedeutet eine professionell aussehende Nachricht nicht automatisch, dass sie echt ist.
Klicken Sie bei einer verdächtigen Nachricht nicht auf enthaltene Links und geben Sie darüber keine persönlichen oder Zahlungsdaten ein.
Wenn Sie glauben, dass es sich um eine echte Mahnung handelt, Sie aber keine Unterlagen dazu finden, sollten Sie den Gläubiger anrufen.
Das ist zwar kein angenehmes Gespräch, so können Sie aber bei erstmaliger Nichtzahlung die Situation klären und verhindern, dass direkt gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, die Sie als Schuldner tragen müssen.
Auch aus dem Hintergrund, dass Mahnungen per SMS, WhatsApp und E-Mail nicht von allen Schuldnern ernst genommen werden und häufig direkt gelöscht werden, wird häufig zusätzlich traditionell per Post gemahnt. Auch ist hier der Empfangsnachweis meist einfacher. Wobei heutzutage die meisten Unternehmen bereits auf Ihrer Rechnung darauf hinweisen, wann die Forderung fällig wird. So müssten sie laut § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB gar nicht mehr mahnen, bevor das gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt werden kann.
Eine Mahnung des Gläubigers erfolgt also in den meisten Fällen freiwillig – daher kooperieren Sie, wenn möglich, damit keine Gerichtskosten bis hin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen.
Wenn Sie regelmäßig Mahnungen erhalten oder den Überblick über Ihre offenen Rechnungen verlieren, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass Ihre finanzielle Belastung zu hoch geworden ist.
Das bedeutet nicht, dass Sie sofort ein Insolvenzverfahren benötigen. Wichtig ist zunächst, die Situation vollständig zu erfassen und zu prüfen, welche Forderungen bestehen, welche Zahlungen aktuell möglich sind und welche Schritte sinnvoll sind.
Ein erster Schritt ist eine Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben.
Notieren Sie beispielsweise:
Ein Haushaltsbuch kann dabei helfen, regelmäßig Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen.
Wenn Sie Schulden bei mehreren Gläubigern haben, kann außerdem eine Gläubigerliste sinnvoll sein. Notieren Sie dort möglichst für jeden Gläubiger den Namen, die Forderung, die Akten- oder Kundennummer sowie den aktuellen Stand.
So erhalten Sie einen besseren Überblick darüber, welche Forderungen offen sind und wo möglicherweise kurzfristiger Handlungsbedarf besteht.
Mahnungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp können grundsätzlich zulässig sein. Für eine außergerichtliche Mahnung schreibt § 286 BGB keine bestimmte Form vor. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Voraussetzungen des Verzugs und die Umstände des jeweiligen Falls.
Eine digitale Mahnung sollte trotzdem nicht automatisch als echt angesehen werden. Gerade bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen ist es wichtig, zunächst zu prüfen, ob die Forderung tatsächlich besteht und dem angegebenen Gläubiger zugeordnet werden kann.
Prüfen Sie deshalb eine unbekannte Mahnung zuerst, bevor Sie zahlen oder persönliche Daten übermitteln. Nutzen Sie bei Zweifeln einen unabhängig recherchierten offiziellen Kontaktweg des angeblichen Gläubigers.
Wenn die Forderung berechtigt ist, Sie den Betrag aber nicht bezahlen können, sollten Sie die Mahnung nicht einfach ignorieren. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation und holen Sie sich bei Bedarf frühzeitig Unterstützung durch eine seriöse Schuldnerberatung.
Im kostenlosen, unverbindlichen und vertraulichen Erstgespräch mit AdvoNeo Schuldnerberatung lässt sich einschätzen, welche Forderungen dringend sind, welche Zahlungen möglich sind und welche weiteren Schritte in Ihrer persönlichen Situation infrage kommen.