Die Kontopfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung nach den §§ 828 ff. ZPO (Zivilprozessordnung), mit dem Gläubiger offene Forderungen eintreiben können. Dabei wird Ihr Konto gesperrt, und pfändbare Beträge werden an den Gläubiger überwiesen. Wenn bei Ihnen das Konto gepfändet wird oder eine Kontopfändung angedroht wurde, gilt es schnell zu handeln.
Voraussetzung für eine Kontopfändung ist ein vollstreckbarer Titel, der durch einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde. Sobald dieser vorliegt und ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) an Ihre Bank übermittelt wird, tritt die Pfändung in Kraft. In dieser Zeit ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend, um Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zu bewahren. Ohne Schutzmaßnahmen wie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) riskieren Sie, dass Ihre gesamten Einnahmen und Ihr Erspartes gepfändet werden.
AdvoNeo bietet Ihnen kompetente und schnelle Unterstützung bei Kontopfändungen. Mit unserer Erfahrung im Bereich Schuldenregulierung helfen wir, das Risiko weiterer Pfändungen zu minimieren und setzen uns dafür ein, dass bestehende Pfändungen ruhend gestellt oder aufgehoben werden.
Jetzt handeln
Wenn eine Kontopfändung droht oder bereits durchgeführt wurde, helfen wir Ihnen schnell und zuverlässig. Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der Forderungen, verhandeln direkt mit Ihren Gläubigern und setzen uns dafür ein, dass die Pfändung ruhend gestellt oder aufgehoben wird. Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugriff auf Ihr Einkommen zurückzugeben und eine langfristige Lösung für Ihre Schulden zu finden. Dabei unterstützen wir Sie auch bei der Einrichtung eines P-Kontos, um Ihren Freibetrag von mindestens 1.499,99 € zu sichern. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Sie keine wertvolle Zeit verlieren und Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Eine Kontopfändung kann viele Fragen und Unsicherheiten aufwerfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung und begleiten Sie auf dem Weg zu einer sicheren finanziellen Zukunft.
Haben Sie kein Pfändungsschutzkonto, können Gläubiger durch eine Kontopfändung je nach Forderungshöhe Ihre gesamten Einnahmen und Ihr Erspartes pfänden.
Norbert W. schuldet der Inkasso GmbH einen Betrag von 4.500 €.
Nun hat Norbert W. gerade sein Gehalt bekommen und seine Finanzlage sieht wie folgt aus:
1.800 € Nettoeinkommen
+ 1.000 € Erspartes
= 2.800 € Guthaben auf dem Girokonto
Die Inkasso GmbH erwirkt bei seiner Hausbank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für die Schuldsumme. Norbert W. hat nichts unternommen, da er hofft, die Summe irgendwann zurückzahlen zu können. Daher führt die Bank die Forderungssumme an die Inkasso GmbH ab.
2.800 € Kontostand
– 4.500 € Pfändung der Schuldsumme
= 0 € auf dem Girokonto
1.700 € offene Restforderung
Dadurch, dass Norbert W. nicht genügend Guthaben auf seinem Konto hatte, bleibt eine Restforderung bei der Inkasso GmbH offen. Nicht nur sein Erspartes ist weg, auch die regelmäßigen Kosten für den Monat (Miete, Strom, Versicherungen,…) kann er nicht mehr zahlen. Ohne Pfändungsschutzmaßnahmen werden auch im Folgemonat seine Einnahmen gepfändet werden.
Unser Pfändungsrechner bietet Ihnen schnell und einfach die Möglichkeit, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zu ermitteln.
Kontopfändungen werden in der Regel erst nach vollständiger Begleichung der Forderung seitens Gläubiger aufgehoben. Wir setzen uns dafür ein, Ratenzahlungen zu vereinbaren und Pfändungen ruhend zu stellen, damit Sie schnell wieder auf Ihr Konto zugreifen können.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Kontopfändung.