AdvoNeo unterstützt Sie gern
Mit Privatinsolvenz (fachsprachlich „Verbraucherinsolvenz“) können Sie nach bereits drei Jahren schuldenfrei sein. Neben der außergerichtlichen Einigung ist die Privatinsolvenz ein gängiges Verfahren der Schuldenregulierung.
Im Gegensatz zur außergerichtlichen Einigung ist die Privatinsolvenz ein nach der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich geregeltes, gerichtliches Verfahren. Wenn sich der Schuldner während des gesamten Verfahrens an alle Auflagen hält, kann nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erzielt werden. Das bedeutet, alle zu dem Zeitpunkt noch bestehenden Schulden verfallen – man wird also schuldenfrei.
Da die Auflagen während des Insolvenzverfahrens und die Überwachung durch den Insolvenzverwalter mitunter erhebliche finanzielle Einschränkungen darstellen können, versuchen wir zunächst, unseren Mandanten durch eine außergerichtliche Einigung aus den Schulden zu helfen. Ist dies situationsbedingt nicht möglich oder ist es Ihr expliziter Wunsch, bereiten wir selbstverständlich gern das Insolvenzverfahren für Sie vor.
Die beiden Verfahren im Vergleich
AdvoNeo: Seit 25 Jahren kompetent an Ihrer Seite.
Wir sind gern für Sie da.
Im kostenlosen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Situation und besprechen mit Ihnen gemeinsam den besten Weg für Sie aus den Schulden. Sie haben die Gelegenheit, alle Ihre Fragen zu stellen.
Ob Privatinsolvenz oder außergerichtliche Einigung. Gemeinsam finden wir für Sie die beste Lösung. Vereinbaren Sie heute noch Ihr kostenloses Beratungsgespräch!