Privatinsolvenz

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Wir bereiten Ihre Privatinsolvenz vor

Mit Privatinsolvenz (fachsprachlich „Verbraucherinsolvenz“) können Sie nach bereits drei Jahren schuldenfrei sein. Neben der außergerichtlichen Einigung ist die Privatinsolvenz ein gängiges Verfahren der Schuldenregulierung.

 

Im Gegensatz zur außergerichtlichen Einigung ist die Privatinsolvenz ein nach der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich geregeltes, gerichtliches Verfahren. Wenn sich der Schuldner während des gesamten Verfahrens an alle Auflagen hält, kann nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erzielt werden. Das bedeutet, alle zu dem Zeitpunkt noch bestehenden Schulden verfallen – man wird also schuldenfrei.

 

Da die Auflagen während des Insolvenzverfahrens und die Überwachung durch den Insolvenzverwalter mitunter erhebliche finanzielle Einschränkungen darstellen können, versuchen wir zunächst, unseren Mandanten durch eine außergerichtliche Einigung aus den Schulden zu helfen. Ist dies situationsbedingt nicht möglich oder ist es Ihr expliziter Wunsch, bereiten wir selbstverständlich gern das Insolvenzverfahren für Sie vor.

Die beiden Verfahren im Vergleich

Außergerichtliche Einigung oder Privatinsolvenz?

Hier sind die wichtigsten Unterschiede der beiden Verfahren der Schuldenregulierung.

Außergerichtliche Einigung

  • individuelle Rückzahlungs-Laufzeit möglich, abhängig von Ihrer Situation und Ihren Wünschen
  • AdvoNeo verhandelt mit Ihren Gläubigern
  • Keine Pfändung von Immobilie oder Wertgegenständen
  • Keine Anrufe und Briefe von Gläubigern mehr – wir übernehmen die gesamte Kommunikation
  • Sie behalten Ihre finanzielle Freiheit
  • Schulden können nach erfolgreicher Einigung in Raten abbezahlt werden
  • Senkung der Schuldsumme und fester Zahlungsplan sind Ziele der Verhandlungen
  • auch in schwierigen Fällen kann oft eine Einigung erzielt werden
weitere Informationen

Privatinsolvenz

  • Garantierte Schuldenfreiheit nach 3 Jahren, wenn Auflagen eingehalten werden
  • finanzielle Einschränkungen
  • mögliche Pfändung von Immobilien und Wertgegenständen
  • negativer SCHUFA-Eintrag
  • Schulden werden nicht zurückgezahlt sondern verfallen im Rahmen der Restschuldbefreiung
  • AdvoNeo bereitet für Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor und führt den gesetzlich vorgeschriebenen Einigungsversuch durch
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Sie sind unsicher? Wir beraten Sie gern.

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Im kostenlosen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Situation und besprechen mit Ihnen gemeinsam den besten Weg für Sie aus den Schulden. Sie haben die Gelegenheit, alle Ihre Fragen zu stellen.

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Wir helfen da, wo Sie nicht mehr weiterwissen.

Ob Privatinsolvenz oder außergerichtliche Einigung. Gemeinsam finden wir für Sie die beste Lösung. Vereinbaren Sie heute noch Ihr kostenloses Beratungsgespräch!