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Lohnpfändung - was tun?

Als erfahrene Schuldnerberatung kann AdvoNeo in der Regel sowohl eine drohende Lohn­pfändung (auch Gehalts­pfändung genannt) abwenden, als auch bei einer bereits bestehenden Pfändung helfen.

AdvoNeo Experten bei außergerichtlicher Verhandlung im Gespräch

Was passiert bei einer Lohnpfändung?

Es gibt verschiedene Pfändungs­arten: Lohn­pfändung, Konto­pfändung und Sach­pfändung. Alle diese Arten der Pfändung sind Maßnahmen der Zwangs­voll­streckung.

 

Eine Lohn­pfändung ist besonders un­angenehm, da der Gläubiger direkt bei Ihrem Arbeit­geber pfändet. Sie ist eine Möglichkeit der Gläubiger, ihre Geld­forderungen über eine dritte Partei bei Ihnen durchzusetzen.

 

Voraus­setzung für eine Lohn­pändung ist, dass der pfändende Gläubiger einen voll­streck­baren Titel gegen Sie besitzt, mit dem er bei einem Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen kann. Dieser wird sowohl Ihnen, als auch dem Arbeit­geber zugestellt, der somit über die Pfändung informiert wird und verpflichtet ist den pfänd­baren Teil Ihres Lohns an den Gläubiger zu zahlen.

 

Der Arbeit­geber hat die Pflicht, den pfänd­baren Teil Ihres Gehalts selbst zu errechnen. Weil es bei der Berechnung viele rechtliche Faktoren zu beachten gibt, kann es dabei schnell zu Fehlern kommen. Als erfahrene Schuldnerberatung helfen wir Ihnen, indem wir überprüfen, ob die Berechnung richtig durchgeführt wurde und sorgen dafür, dass von Ihrem Gehalt nicht zu viel an die Gläubiger abgeführt wird.

Lohn­pfändung abwenden mit AdvoNeo

Wir regeln das für Sie

Handschlag
Kompetente Unterstützung mit Erfahrung

Eine Lohn­pfändung ist mit vielen rechtlichen Kniffen und Fristen verbunden. AdvoNeo hilft durch langjährige Erfahrung, dass Sie trotz Pfändung das Ihnen zustehende Geld erhalten und weitere Pfändungen vermieden werden.

Zielscheibe
Bekämpfung der Ursache

Wir helfen Ihnen, schuldenfrei zu werden und die Ursache für Pfändungen zu beseitigen. AdvoNeo verhandelt mit Ihren Gläubigern, um machbare Ratenzahlungen auszuhandeln und Ihre Schuldsumme deutlich zu reduzieren.

Schutzschild
Nachhaltig Lohnpfändungen abwenden

Eine Lohnpfändung ist selten gelöst, wenn nur ein Gläubiger bezahlt wird, denn andere Gläubiger können weiterhin pfänden. Das Ziel von AdvoNeo ist es, mit all Ihren Gläubigern außergerichtliche Einigungen zu erzielen, um Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und weitere Lohnpfändungen vorzubeugen.

Regenschirm
Lohnpfändung ruhend stellen

Mit AdvoNeo können Lohnpfändungen bei entgegenkommenden Gläubigern ruhend gestellt werden, bis die ausgehandelte Rückzahlung abgeschlossen ist und die Pfändung anschließend endgültig zurückgenommen wird. Dank Verhandlungsgeschick und Erfahrung kann AdvoNeo Ihre Pfändung pausieren lassen, wobei einige Gläubiger sie sogar vorzeitig zurücknehmen.

Aktentasche
Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeit­geber hat die Pflicht, den pfänd­baren Teil Ihres Gehalts selbst zu errechnen. Weil es bei der Berechnung viele rechtliche Faktoren zu beachten gibt, kann es dabei schnell zu Fehlern kommen. AdvoNeo hilft Ihnen, indem wir überprüfen, ob die Berechnung richtig durchgeführt wurde und sorgen dafür, dass von Ihrem Gehalt nicht zu viel an die Gläubiger abgeführt wird.

Dokumente und Lupe
Überprüfung auf Rechtmäßigkeit

Bei drohender Lohnpfändung und auch wenn bei Ihnen bereits gepfändet wird, ist nach der Beauftragung von AdvoNeo der erste Schritt eine rechtliche Über­prüfung der Pfändung. Eine Gehalts­pfändung darf beispiels­weise nicht gleich­zeitig mit einer Konto­pfändung bestehen und wäre in diesem Fall nicht zulässig.

Jetzt handeln

Lohn­pfändung abwenden mit AdvoNeo

Wir verstehen, wie belastend es ist, wenn der Arbeitgeber von den finanziellen Problemen erfährt. In dieser Situation ist es entscheidend, sich über Schutz­mecha­nismen im Klaren zu sein und vor allem die Ursache für die Pfändung zu bekämpfen.

Bei Lohn­pfändung recht­zeitig handeln

Was tun bei Lohnpfändung? Bei Lohn­pfändungen ist es besonders wichtig Fristen einzuhalten. Wir helfen Ihnen die Pfändung ab­zu­wenden und kümmern uns um die rechtlichen Feinheiten. Detailliert klären wir Sie gern in einem kostenfreien tele­fonischen Beratungs­gespräch darüber auf. Dabei steht Ihr Einzel­fall im Fokus, um angepasste und effiziente Lösungen zu erarbeiten.

Kostenloses Beratungsgespräch sichern

Pfändungs­freigrenze

Es gibt eine Pfändungs­freigrenze, bis zu der Sie Ihre Einnahmen behalten können. Die Höhe dieses unpfändbaren Frei­betrags wird individuell berechnet und ist unter anderem abhängig von Ihren unterhalts­pflichtigen Personen. Nutzen Sie den AdvoNeo-Pfändungsrechner, um schnell und einfach Ihr pfändungsfreies Einkommen zu berechnen.

Zum Pfändungsrechner
telefonierende AdvoNeo Mitarbeiterin

Bei Lohnpfändung rechtzeitig handeln

Wir helfen Ihnen die Pfändung ab­zu­wenden und kümmern uns um die rechtlichen Feinheiten.

FAQ

Das Fragen unsere Mandanten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sie können sich jederzeit per E-Mail melden. Wir helfen gerne weiter!