Unser Angebot
Als erfahrene Schuldnerberatung kann AdvoNeo in der Regel sowohl eine drohende Lohnpfändung (auch Gehaltspfändung genannt) abwenden, als auch bei einer bereits bestehenden Pfändung helfen.
Es gibt verschiedene Pfändungsarten: Lohnpfändung, Kontopfändung und Sachpfändung. Alle diese Arten der Pfändung sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung.
Eine Lohnpfändung ist besonders unangenehm, da der Gläubiger direkt bei Ihrem Arbeitgeber pfändet. Sie ist eine Möglichkeit der Gläubiger, ihre Geldforderungen über eine dritte Partei bei Ihnen durchzusetzen.
Voraussetzung für eine Lohnpändung ist, dass der pfändende Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Sie besitzt, mit dem er bei einem Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen kann. Dieser wird sowohl Ihnen, als auch dem Arbeitgeber zugestellt, der somit über die Pfändung informiert wird und verpflichtet ist den pfändbaren Teil Ihres Lohns an den Gläubiger zu zahlen.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den pfändbaren Teil Ihres Gehalts selbst zu errechnen. Weil es bei der Berechnung viele rechtliche Faktoren zu beachten gibt, kann es dabei schnell zu Fehlern kommen. Als erfahrene Schuldnerberatung helfen wir Ihnen, indem wir überprüfen, ob die Berechnung richtig durchgeführt wurde und sorgen dafür, dass von Ihrem Gehalt nicht zu viel an die Gläubiger abgeführt wird.
Lohnpfändung abwenden mit AdvoNeo
Eine Lohnpfändung ist mit vielen rechtlichen Kniffen und Fristen verbunden. AdvoNeo hilft durch langjährige Erfahrung, dass Sie trotz Pfändung das Ihnen zustehende Geld erhalten und weitere Pfändungen vermieden werden.
Wir helfen Ihnen, schuldenfrei zu werden und die Ursache für Pfändungen zu beseitigen. AdvoNeo verhandelt mit Ihren Gläubigern, um machbare Ratenzahlungen auszuhandeln und Ihre Schuldsumme deutlich zu reduzieren.
Eine Lohnpfändung ist selten gelöst, wenn nur ein Gläubiger bezahlt wird, denn andere Gläubiger können weiterhin pfänden. Das Ziel von AdvoNeo ist es, mit all Ihren Gläubigern außergerichtliche Einigungen zu erzielen, um Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und weitere Lohnpfändungen vorzubeugen.
Mit AdvoNeo können Lohnpfändungen bei entgegenkommenden Gläubigern ruhend gestellt werden, bis die ausgehandelte Rückzahlung abgeschlossen ist und die Pfändung anschließend endgültig zurückgenommen wird. Dank Verhandlungsgeschick und Erfahrung kann AdvoNeo Ihre Pfändung pausieren lassen, wobei einige Gläubiger sie sogar vorzeitig zurücknehmen.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den pfändbaren Teil Ihres Gehalts selbst zu errechnen. Weil es bei der Berechnung viele rechtliche Faktoren zu beachten gibt, kann es dabei schnell zu Fehlern kommen. AdvoNeo hilft Ihnen, indem wir überprüfen, ob die Berechnung richtig durchgeführt wurde und sorgen dafür, dass von Ihrem Gehalt nicht zu viel an die Gläubiger abgeführt wird.
Bei drohender Lohnpfändung und auch wenn bei Ihnen bereits gepfändet wird, ist nach der Beauftragung von AdvoNeo der erste Schritt eine rechtliche Überprüfung der Pfändung. Eine Gehaltspfändung darf beispielsweise nicht gleichzeitig mit einer Kontopfändung bestehen und wäre in diesem Fall nicht zulässig.
Jetzt handeln
Was tun bei Lohnpfändung? Bei Lohnpfändungen ist es besonders wichtig Fristen einzuhalten. Wir helfen Ihnen die Pfändung abzuwenden und kümmern uns um die rechtlichen Feinheiten. Detailliert klären wir Sie gern in einem kostenfreien telefonischen Beratungsgespräch darüber auf. Dabei steht Ihr Einzelfall im Fokus, um angepasste und effiziente Lösungen zu erarbeiten.
Es gibt eine Pfändungsfreigrenze, bis zu der Sie Ihre Einnahmen behalten können. Die Höhe dieses unpfändbaren Freibetrags wird individuell berechnet und ist unter anderem abhängig von Ihren unterhaltspflichtigen Personen. Nutzen Sie den AdvoNeo-Pfändungsrechner, um schnell und einfach Ihr pfändungsfreies Einkommen zu berechnen.
Wir helfen Ihnen die Pfändung abzuwenden und kümmern uns um die rechtlichen Feinheiten.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sie können sich jederzeit per E-Mail melden. Wir helfen gerne weiter!