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Schützen Sie Ihr Einkommen

Drohende Konto- oder Lohnpfändung?

Eine Pfändung ist belastend, aber sie nimmt Ihnen nicht alles. Ein Teil Ihres Einkommens ist gesetzlich geschützt. Hier erfahren Sie, wie Konto- und Lohnpfändung ablaufen, wie Sie ein P-Konto eröffnen, welche Beträge Ihnen bleiben und welche Fristen Sie kennen sollten.

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Das Wichtigste in Kürze

    • Gepfändet werden darf nur mit einem Vollstreckungstitel, zum Beispiel einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid. Eine Mahnung allein reicht nicht.
    • Beim Arbeitslohn bleiben ohne Unterhaltspflichten mindestens 1.587,40 € netto im Monat unpfändbar.
    • Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sind monatlich mindestens 1.590,00 € automatisch geschützt.
    • Jedes Girokonto kann auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden, auch wenn es bereits gepfändet ist.
    • Die Pfändungsfreigrenze kann durch Vorlage entsprechender Nachweise erhöht werden (z.B. bei Unterhaltsverpflichtungen, Sozialleistungen, Kindergeld etc.)
    • Nicht genutzte Freibeträge können 3 Monate lang in den Folgemonat übertragen und somit für größere Ausgaben gespart werden. Ist der angesparte Betrag nach 3 Monaten nicht aufgebraucht, wird dieser gepfändet.

Was ist eine Pfändung?

Was ist eine Pfändung?

Eine Pfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Damit lässt ein Gläubiger Geld einziehen, das ihm aufgrund eines gerichtlichen oder behördlichen Titels zusteht. Bei privaten Gläubigern erlässt das Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Behörden wie das Finanzamt oder Krankenkassen können eine Pfändung auch selbst anordnen. Der Beschluss wird dem sogenannten Drittschuldner zugestellt, bei einer Kontopfändung also der Bank, bei einer Lohnpfändung dem Arbeitgeber. Sie erhalten eine Kopie.

Lohnpfändung

Bei einer Lohnpfändung greift ein Gläubiger direkt auf einen Teil Ihres Gehalts zu. Ihr Arbeitgeber berechnet jeden Monat den pfändbaren Betrag und überweist diesen an den Gläubiger. Grundlage dafür ist die gesetzliche Pfändungstabelle (§ 850c ZPO).

Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 Euro netto pro Monat grundsätzlich unpfändbar. Der Freibetrag kann sich erhöhen, wenn Sie gesetzlich unterhaltspflichtig sind. Auch bestimmte Zahlungen, beispielsweise Teile von Überstunden- oder Sonderzahlungen, können geschützt sein.

Bei besonderen Belastungen, etwa aufgrund einer Erkrankung, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein höherer Freibetrag beantragt werden.

Gut zu wissen: Eine Lohnpfändung allein ist kein Kündigungsgrund. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt grundsätzlich bestehen.

Kontopfändung

Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Girokonto aufgrund einer offenen Forderung gepfändet. Gläubiger können eine solche Pfändung beim zuständigen Gericht beantragen.

Wichtig: Wenn Ihr Konto bereits gepfändet wurde oder eine Pfändung droht, sollten Sie schnell handeln. Ihr Konto kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung noch in ein P-Konto umgewandelt werden. Dadurch kann der gesetzliche Pfändungsschutz rückwirkend greifen.

Seit dem 1. Juli 2026 sind auf einem P-Konto grundsätzlich 1.590 Euro pro Monat vor der Pfändung geschützt. Der Freibetrag kann sich erhöhen, beispielsweise wenn Sie gesetzlich unterhaltspflichtig sind.

So bleibt Ihnen trotz Kontopfändung ein geschützter Betrag für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung.

P-Konto

Ihr Schutz für den Alltag

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist kein eigenes Kontomodell, sondern Ihr bisheriges Girokonto mit einem gesetzlichen Pfändungsschutz.

Seit dem 1. Juli 2026 sind auf dem P-Konto grundsätzlich 1.590,00 € pro Monat geschützt. Über diesen Betrag können Sie trotz Kontopfändung frei verfügen.

 

Wichtig zu wissen:

  • Sie haben Anspruch darauf, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Die Umwandlung wirkt spätestens ab dem vierten Geschäftstag nach Ihrem Antrag und ist kostenlos.
  • Jede Person darf nur ein P-Konto haben.
  • Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als P-Konto geführt werden. Jeder Kontoinhaber kann aber verlangen, dass sein Anteil auf ein eigenes Konto übertragen wird, das dann als P-Konto geführt wird.
  • Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben wird bis zu drei Monate in die Folgemonate übertragen.
  • Der Freibetrag kann sich erhöhen, zum Beispiel bei gesetzlichen Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen. Dafür ist in der Regel eine entsprechende Bescheinigung erforderlich.
  • Ausnahme: Wenn Unterhaltsansprüche vollstreckt werden, kann der Pfändungsschutz unter Umständen geringer ausfallen.

Pfändungsrechner

Nutzen Sie den AdvoNeo-Pfändungsrechner, um schnell und einfach Ihr pfändungsfreies Einkommen zu berechnen.

Pfändbarer Betrag: 0 €

Unser Rat

Ihre ersten Schritte

Lupe
1 Schreiben genau lesen

Wer ist Gläubiger, um welchen Betrag geht es, welches Gericht oder welche Behörde hat den Beschluss erlassen?

Schutzschild
2 Konto prüfen

Wenn Sie noch kein P-Konto haben, beantragen Sie die Umwandlung sofort bei Ihrer Bank, möglichst innerhalb eines Monats nach der Pfändung.

Checkliste
3 Freibetrag erhöhen lassen

Zahlen Sie Unterhalt oder erhalten Sie Kindergeld, besorgen Sie eine Bescheinigung und reichen Sie sie bei der Bank ein.

Taschenrechner
4 Lohnabrechnung kontrollieren

Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Unterhaltspflichten und die aktuellen Freigrenzen berücksichtigt.

Icon mit Ausrufezeichen
5 Fristen nicht verstreichen lassen

Wenn Sie Zweifel an der Forderung haben, lassen Sie sich frühzeitig beraten. Einwände gegen die Forderung selbst sind meist nur im Verfahren vor der Pfändung möglich.

Foto AdvoNeo Team Mitarbeiter Herr Hartwig

Kontakt aufnehmen

Eine Lohn- oder Kontopfändung kann mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden sein. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung und begleiten Sie auf dem Weg zu einer stabilen finanziellen Zukunft.

Pfändung

Häufige Fragen

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