Schützen Sie Ihr Einkommen
Eine Pfändung ist belastend, aber sie nimmt Ihnen nicht alles. Ein Teil Ihres Einkommens ist gesetzlich geschützt. Hier erfahren Sie, wie Konto- und Lohnpfändung ablaufen, wie Sie ein P-Konto eröffnen, welche Beträge Ihnen bleiben und welche Fristen Sie kennen sollten.

Was ist eine Pfändung?
Bei einer Lohnpfändung greift ein Gläubiger direkt auf einen Teil Ihres Gehalts zu. Ihr Arbeitgeber berechnet jeden Monat den pfändbaren Betrag und überweist diesen an den Gläubiger. Grundlage dafür ist die gesetzliche Pfändungstabelle (§ 850c ZPO).
Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 Euro netto pro Monat grundsätzlich unpfändbar. Der Freibetrag kann sich erhöhen, wenn Sie gesetzlich unterhaltspflichtig sind. Auch bestimmte Zahlungen, beispielsweise Teile von Überstunden- oder Sonderzahlungen, können geschützt sein.
Bei besonderen Belastungen, etwa aufgrund einer Erkrankung, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein höherer Freibetrag beantragt werden.
Gut zu wissen: Eine Lohnpfändung allein ist kein Kündigungsgrund. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt grundsätzlich bestehen.
Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Girokonto aufgrund einer offenen Forderung gepfändet. Gläubiger können eine solche Pfändung beim zuständigen Gericht beantragen.
Wichtig: Wenn Ihr Konto bereits gepfändet wurde oder eine Pfändung droht, sollten Sie schnell handeln. Ihr Konto kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung noch in ein P-Konto umgewandelt werden. Dadurch kann der gesetzliche Pfändungsschutz rückwirkend greifen.
Seit dem 1. Juli 2026 sind auf einem P-Konto grundsätzlich 1.590 Euro pro Monat vor der Pfändung geschützt. Der Freibetrag kann sich erhöhen, beispielsweise wenn Sie gesetzlich unterhaltspflichtig sind.
So bleibt Ihnen trotz Kontopfändung ein geschützter Betrag für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung.
Ihr Schutz für den Alltag
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist kein eigenes Kontomodell, sondern Ihr bisheriges Girokonto mit einem gesetzlichen Pfändungsschutz.
Seit dem 1. Juli 2026 sind auf dem P-Konto grundsätzlich 1.590,00 € pro Monat geschützt. Über diesen Betrag können Sie trotz Kontopfändung frei verfügen.
Wichtig zu wissen:
Nutzen Sie den AdvoNeo-Pfändungsrechner, um schnell und einfach Ihr pfändungsfreies Einkommen zu berechnen.
Unser Rat
Wer ist Gläubiger, um welchen Betrag geht es, welches Gericht oder welche Behörde hat den Beschluss erlassen?
Wenn Sie noch kein P-Konto haben, beantragen Sie die Umwandlung sofort bei Ihrer Bank, möglichst innerhalb eines Monats nach der Pfändung.
Zahlen Sie Unterhalt oder erhalten Sie Kindergeld, besorgen Sie eine Bescheinigung und reichen Sie sie bei der Bank ein.
Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Unterhaltspflichten und die aktuellen Freigrenzen berücksichtigt.
Wenn Sie Zweifel an der Forderung haben, lassen Sie sich frühzeitig beraten. Einwände gegen die Forderung selbst sind meist nur im Verfahren vor der Pfändung möglich.

Eine Lohn- oder Kontopfändung kann mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden sein. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung und begleiten Sie auf dem Weg zu einer stabilen finanziellen Zukunft.
Pfändung
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