Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.

    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.

    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Geldschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.

    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungsbescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen niemals einfach Werbung ohne ähnliches zukommen lassen.


































    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Pfändungsrechner 2024

    Pfändungsrechner Schieberechner

    AdvoNeo Pfändungsrechner

    Unser Pfändungsrechner bietet Ihnen schnell und einfach die Möglichkeit, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zu ermitteln. Die Ergebnisse und Berechnungswerte basieren auf der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850c ZPO, die seit dem 01.07.2023 gültig ist.

    Nach den neu geltenden Pfändungsfreigrenzen ist bei einem Einkommen bis 1.402,28€ nichts pfändbar.*

    Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich u.a. nach der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen.

    Nutzen Sie den AdvoNeo-Pfändungsrechner, um schnell und einfach Ihr pfändungsfreies Einkommen zu berechnen.


    

    Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?


    0,00 €


    Wie viele unterhaltspflichtige Personen haben Sie?


    0 Person(en)


    Icon Geld

    Icon Junge Maedchen Baby

    Pfändbarer Betrag

     Damit beträgt der monatlich pfändbare Betrag: 0,00 €


    Thema Pfändung

    Neben dem Pfändungsrechner zur Ermittlung des pfändbaren Betrags beantworten wir in unserem Ratgeber weitere Fragen zum Thema Pfändung.

    Was ist ein P-Konto? Was können Sie bei drohender oder bestehender Kontopfändung tun? Und wie verhalten Sie sich am besten im Falle einer Sachpfändung?

    Zum Thema Pfändung

    Pfändungsrechner Erläuterungen

    Zu den unterhaltspflichtigen Personen gehören z.B. leibliche Kinder, Ehepartner (falls nichts anderes beantragt wurde) oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird. Zum Nettoeinkommen zählen beispielsweise Ihr Gehalt, Ihre Altersrente, Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2.

    Sie fragen sich, warum bei Ihrer Eingabe ein pfändbarer Betrag von 0 € erscheint? Keine Sorge, der Pfändungsrechner ist nicht kaputt. Denken Sie daran: Liegt Ihr Nettoeinkommen unter der Pfändungsfreigrenze kann nichts von Ihrem Einkommen gepfändet werden.

    Der Pfändungsrechner wird Ihnen ab einer Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen von 5 den gleichen pfändbaren Betrag ausgeben, wie bei einer höheren Anzahl (z.B. 8 oder 10). Das liegt daran, dass der Gesetzgeber die Angabe "5 und mehr" gemacht hat, sodass ab 5 unterhaltspflichtigen Personen gleich berechnet wird.

    Der Pfändungsrechner berücksichtigt bei der Errechnung, dass alles über 4.298,81 € vollständig gepfändet wird.

    Ein Beispiel:
    Liegt Ihr Nettoeinkommen beispielsweise bei 4.350 €, wird der Mehrbetrag von 60,19 € (egal wie viele unterhaltspflichtige Personen Sie haben) auf den entsprechenden pfändbaren Betrag addiert und im Pfändungsrechner angezeigt.
    (4.350 € - 4.298,81 € = 60,19 €)

    Bei 2 unterhaltspflichtigen Personen berechnet unser Pfändungsrechner den pfändbaren Betrag also wie folgt:

    876,39 € + 60,19 € = 936,58 €

    Bei 4 unterhaltspflichtigen Personen könnte von Ihrem Einkommen Folgendes gepfändet werden:

    345,59 € + 60,19 € = 405,78‬ €

    Sollten Sie Fragen zum Pfändungsrechner haben oder Hilfe bei der Berechnung Ihres pfändbaren Betrags haben, rufen Sie uns gerne an.

    *Nachlesen können Sie dies im Bundesgesetzblatt "Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.