26.03.26
Frau Bening

Wer von einer Kontopfändung betroffen ist, merkt schnell, wie entscheidend das P-Konto für den Alltag wird. Es sorgt dafür, dass trotz Pfändung ein bestimmter Geldbetrag verfügbar bleibt – für Miete, Lebensmittel oder laufende Kosten. Gleichzeitig war das System lange Zeit schwer durchschaubar und in der Praxis oft fehleranfällig.
Mit der Reform zum 1. Dezember 2021 wurde das P-Konto grundlegend überarbeitet. Ziel war es, den Schutz verständlicher, flexibler und verlässlicher zu machen. Viele dieser Änderungen sind heute fest etabliert – werden aber noch immer nicht vollständig genutzt.
Die Neuregelung basiert auf der Einführung der §§ 899–910 ZPO, mit denen das P-Konto vollständig neu geregelt wurde. Der frühere § 850k ZPO, der als Grundlage diente, wurde dabei aufgehoben. Während das alte System stark formalistisch geprägt war, verfolgt die aktuelle Regelung einen deutlich praxisnäheren Ansatz.
Im Kern bedeutet das:
Trotz dieser Verbesserungen zeigt sich in der Praxis: Das Verständnis für das P-Konto hinkt der Gesetzeslage oft hinterher.
Der monatliche Freibetrag ist das Herzstück des P-Kontos. Bis zu dieser Grenze bleibt das Guthaben vor Pfändungen geschützt.
Aktuell (Stand März 2026) liegt dieser Betrag bei 1.560 € pro Monat. Dieser Wert gilt seit dem 1. Juli 2025 und bleibt bis voraussichtlich 30. Juni 2026 unverändert.
Der entscheidende Fortschritt liegt weniger in der Höhe als im System: Der Freibetrag wird automatisch berücksichtigt und jährlich zum 1. Juli angepasst. Kontoinhaber müssen sich darum nicht aktiv kümmern.
In vielen Fällen bleibt es jedoch nicht beim Grundbetrag. Eine Erhöhung ist möglich, etwa wenn:
Diese Erhöhung erfolgt nicht automatisch, sondern über eine Bescheinigung. Genau hier zeigt sich in der Praxis ein häufiges Problem: Viele Betroffene nutzen diese Möglichkeit nicht, obwohl sie ihnen zusteht.
Nicht verbrauchtes Guthaben: Mehr Spielraum als früher
Eine der spürbarsten Verbesserungen betrifft den Umgang mit nicht genutztem Freibetrag.
Früher verfielen ungenutzte Beträge oft schnell. Heute ist das deutlich flexibler geregelt.
Die aktuelle Logik ist einfach:
Warum das im Alltag wichtig ist
Diese Regelung hilft insbesondere dann, wenn:
Das P-Konto ist damit deutlich näher an der Lebensrealität angekommen.
Ein Punkt, der lange problematisch war, ist heute eindeutig geregelt:
Ein Girokonto kann jederzeit in ein P-Konto umgewandelt werden – auch bei negativem Kontostand.
Gerade in finanziell angespannten Situationen ist das entscheidend. Denn häufig tritt eine Pfändung genau dann ein, wenn das Konto ohnehin schon belastet ist.
Die neue Regelung stellt sicher, dass der Schutz nicht an formalen Hürden scheitert.
Einmalzahlungen und Nachzahlungen: Schutz mit Einschränkungen
Ein Bereich, der weiterhin Aufmerksamkeit erfordert, betrifft größere einmalige Zahlungseingänge.
Dazu zählen beispielsweise:
Hier gilt heute: Bestimmte Zahlungen sind geschützt und werden nicht vollständig auf den Freibetrag angerechnet.
Worauf es in der Praxis ankommt
Gerade in diesem Bereich entstehen viele Missverständnisse – oft mit spürbaren finanziellen Folgen.
Für die Erhöhung des Freibetrags sind Bescheinigungen weiterhin ein zentraler Bestandteil.
Die gute Nachricht: Die Gültigkeit ist heute deutlich klarer geregelt.
In der Regel gilt:
Das reduziert den organisatorischen Aufwand erheblich. Trotzdem bleibt eine gewisse Eigenverantwortung bestehen.
Ändern sich die persönlichen Verhältnisse, muss auch die Bescheinigung angepasst werden.
Ein oft unterschätzter Fortschritt liegt in der besseren Übersicht.
Banken sind verpflichtet, regelmäßig darüber zu informieren:
Diese Transparenz hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden und den eigenen finanziellen Spielraum besser einzuschätzen.
Unverändert geblieben ist die Situation bei Gemeinschaftskonten.
Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. In der Praxis bedeutet das:
Das ist organisatorisch oft aufwendig, rechtlich aber eindeutig geregelt.
Der monatliche Grundfreibetrag liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.560 € (Stand: März 2026). Die nächste Anpassung ist zum 1. Juli 2026 zu erwarten.
Ja, die Umwandlung in ein P-Konto ist jederzeit möglich – auch bei einem negativen Kontostand.
Es bleibt in den drei nachfolgenden Kalendermonaten pfändungsfrei und steht dort zusätzlich zum jeweiligen monatlichen Freibetrag zur Verfügung.
Nein, der Schutz hängt von der Art der Zahlung ab. Gerade bei Einmalzahlungen ist eine genaue Prüfung wichtig.
Nur wenn Sie Ihren Freibetrag erhöhen möchten. Der Grundfreibetrag von 1.560 € gilt automatisch.
Die Reform des P-Kontos hat das System spürbar verbessert. Viele frühere Schwächen wurden beseitigt, Abläufe vereinfacht und der Schutz insgesamt gestärkt.
Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis ein wiederkehrendes Bild: Nicht die Regelungen sind das Hauptproblem, sondern ihre Nutzung.
Typische Schwachstellen sind:
Das P-Konto bietet heute deutlich mehr Möglichkeiten als früher – aber nur, wenn man sie auch kennt und nutzt.
Hinweis aus der Praxis
Ob ein P-Konto optimal funktioniert, entscheidet sich oft im Detail. Gerade bei Unterhaltspflichten, mehreren Einkommensarten oder besonderen Zahlungseingängen lohnt sich ein genauer Blick.
Denn am Ende geht es nicht um Formalitäten – sondern darum, wie viel Geld Ihnen im Alltag tatsächlich zur Verfügung steht.