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26.03.26

Frau Bening

P-Konto aktuell: Freibeträge, Fristen und Ihre Rechte 2026

P-Konto Änderungen seit Dezember 2021

Wer von einer Kontopfändung betroffen ist, merkt schnell, wie entscheidend das P-Konto für den Alltag wird. Es sorgt dafür, dass trotz Pfändung ein bestimmter Geldbetrag verfügbar bleibt – für Miete, Lebensmittel oder laufende Kosten. Gleichzeitig war das System lange Zeit schwer durchschaubar und in der Praxis oft fehleranfällig.
Mit der Reform zum 1. Dezember 2021 wurde das P-Konto grundlegend überarbeitet. Ziel war es, den Schutz verständlicher, flexibler und verlässlicher zu machen. Viele dieser Änderungen sind heute fest etabliert – werden aber noch immer nicht vollständig genutzt.

Rechtlicher Rahmen: Was sich grundsätzlich geändert hat

Die Neuregelung basiert auf der Einführung der §§ 899–910 ZPO, mit denen das P-Konto vollständig neu geregelt wurde. Der frühere § 850k ZPO, der als Grundlage diente, wurde dabei aufgehoben. Während das alte System stark formalistisch geprägt war, verfolgt die aktuelle Regelung einen deutlich praxisnäheren Ansatz.
Im Kern bedeutet das:

  • mehr automatische Schutzmechanismen
  • weniger bürokratische Hürden
  • klarere Abläufe zwischen Bank und Kontoinhaber

Trotz dieser Verbesserungen zeigt sich in der Praxis: Das Verständnis für das P-Konto hinkt der Gesetzeslage oft hinterher.

Der Grundfreibetrag: Höhe und Bedeutung im Alltag

Der monatliche Freibetrag ist das Herzstück des P-Kontos. Bis zu dieser Grenze bleibt das Guthaben vor Pfändungen geschützt.
Aktuell (Stand März 2026) liegt dieser Betrag bei 1.560 € pro Monat. Dieser Wert gilt seit dem 1. Juli 2025 und bleibt bis voraussichtlich 30. Juni 2026 unverändert.
Der entscheidende Fortschritt liegt weniger in der Höhe als im System: Der Freibetrag wird automatisch berücksichtigt und jährlich zum 1. Juli angepasst. Kontoinhaber müssen sich darum nicht aktiv kümmern.

In vielen Fällen bleibt es jedoch nicht beim Grundbetrag. Eine Erhöhung ist möglich, etwa wenn:

  • gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen
  • Kindergeld eingeht
  • bestimmte Sozialleistungen gezahlt werden

Diese Erhöhung erfolgt nicht automatisch, sondern über eine Bescheinigung. Genau hier zeigt sich in der Praxis ein häufiges Problem: Viele Betroffene nutzen diese Möglichkeit nicht, obwohl sie ihnen zusteht.

Nicht verbrauchtes Guthaben: Mehr Spielraum als früher

Eine der spürbarsten Verbesserungen betrifft den Umgang mit nicht genutztem Freibetrag.
Früher verfielen ungenutzte Beträge oft schnell. Heute ist das deutlich flexibler geregelt.
Die aktuelle Logik ist einfach:

  • Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt in den drei nachfolgenden Kalendermonaten pfändungsfrei
  • Dort steht es jeweils zusätzlich zum neuen Freibetrag zur Verfügung
  • Wird es auch in diesen Monaten nicht genutzt, verfällt der Schutz anschließend

Warum das im Alltag wichtig ist
Diese Regelung hilft insbesondere dann, wenn:

  • Einnahmen und Ausgaben zeitlich auseinanderfallen
  • größere Ausgaben gebündelt anstehen
  • unregelmäßige Einkünfte vorliegen

Das P-Konto ist damit deutlich näher an der Lebensrealität angekommen.

Umwandlung in ein P-Konto – jederzeit möglich

Ein Punkt, der lange problematisch war, ist heute eindeutig geregelt:

Ein Girokonto kann jederzeit in ein P-Konto umgewandelt werden – auch bei negativem Kontostand.

Gerade in finanziell angespannten Situationen ist das entscheidend. Denn häufig tritt eine Pfändung genau dann ein, wenn das Konto ohnehin schon belastet ist.
Die neue Regelung stellt sicher, dass der Schutz nicht an formalen Hürden scheitert.

Einmalzahlungen und Nachzahlungen: Schutz mit Einschränkungen

Ein Bereich, der weiterhin Aufmerksamkeit erfordert, betrifft größere einmalige Zahlungseingänge.
Dazu zählen beispielsweise:

  • Steuererstattungen
  • Nachzahlungen von Sozialleistungen
  • einmalige Sonderzahlungen

Hier gilt heute: Bestimmte Zahlungen sind geschützt und werden nicht vollständig auf den Freibetrag angerechnet.
Worauf es in der Praxis ankommt

  • Nicht jede Zahlung ist automatisch geschützt
  • Die Einordnung hängt von der Art der Zahlung ab
  • Im Zweifel ist eine Prüfung sinnvoll

Gerade in diesem Bereich entstehen viele Missverständnisse – oft mit spürbaren finanziellen Folgen.

Bescheinigungen: Weniger Aufwand, aber weiterhin notwendig

Für die Erhöhung des Freibetrags sind Bescheinigungen weiterhin ein zentraler Bestandteil.
Die gute Nachricht: Die Gültigkeit ist heute deutlich klarer geregelt.
In der Regel gilt:

  • Bescheinigungen können bis zu zwei Jahre verwendet werden

Das reduziert den organisatorischen Aufwand erheblich. Trotzdem bleibt eine gewisse Eigenverantwortung bestehen.
Ändern sich die persönlichen Verhältnisse, muss auch die Bescheinigung angepasst werden.

Mehr Transparenz: Die Informationspflicht der Banken

Ein oft unterschätzter Fortschritt liegt in der besseren Übersicht.
Banken sind verpflichtet, regelmäßig darüber zu informieren:

  • wie hoch der aktuelle Freibetrag ist
  • wie viel davon bereits genutzt wurde
  • welcher Betrag noch verfügbar ist

Diese Transparenz hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden und den eigenen finanziellen Spielraum besser einzuschätzen.

Gemeinschaftskonten: weiterhin ein Sonderfall

Unverändert geblieben ist die Situation bei Gemeinschaftskonten.
Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. In der Praxis bedeutet das:

  • Bestehende Gemeinschaftskonten müssen umgestellt werden
  • Jede Person benötigt ein eigenes Konto

Das ist organisatorisch oft aufwendig, rechtlich aber eindeutig geregelt.

Häufige Fragen zum P-Konto

Wie hoch ist der Freibetrag aktuell?

Der monatliche Grundfreibetrag liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.560 € (Stand: März 2026). Die nächste Anpassung ist zum 1. Juli 2026 zu erwarten.

Kann ich mein Konto jederzeit umstellen?

Ja, die Umwandlung in ein P-Konto ist jederzeit möglich – auch bei einem negativen Kontostand.

Was passiert mit nicht genutztem Guthaben?

Es bleibt in den drei nachfolgenden Kalendermonaten pfändungsfrei und steht dort zusätzlich zum jeweiligen monatlichen Freibetrag zur Verfügung.

Sind alle Zahlungseingänge geschützt?

Nein, der Schutz hängt von der Art der Zahlung ab. Gerade bei Einmalzahlungen ist eine genaue Prüfung wichtig.

Brauche ich immer eine Bescheinigung?

Nur wenn Sie Ihren Freibetrag erhöhen möchten. Der Grundfreibetrag von 1.560 € gilt automatisch.

Fazit: Deutlich verbessert – aber kein Selbstläufer

Die Reform des P-Kontos hat das System spürbar verbessert. Viele frühere Schwächen wurden beseitigt, Abläufe vereinfacht und der Schutz insgesamt gestärkt.
Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis ein wiederkehrendes Bild: Nicht die Regelungen sind das Hauptproblem, sondern ihre Nutzung.
Typische Schwachstellen sind:

  • nicht ausgeschöpfte Freibeträge
  • fehlende oder veraltete Bescheinigungen
  • falsche Annahmen über geschützte Beträge

Das P-Konto bietet heute deutlich mehr Möglichkeiten als früher – aber nur, wenn man sie auch kennt und nutzt.

Hinweis aus der Praxis
Ob ein P-Konto optimal funktioniert, entscheidet sich oft im Detail. Gerade bei Unterhaltspflichten, mehreren Einkommensarten oder besonderen Zahlungseingängen lohnt sich ein genauer Blick.
Denn am Ende geht es nicht um Formalitäten – sondern darum, wie viel Geld Ihnen im Alltag tatsächlich zur Verfügung steht.

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