26.05.25
Frau Bening
Sinn und Zweck von Auskunfteien wie der SCHUFA ist es, anhand kreditrelevanter Informationen wie z.B. Informationen zu Girokonten, Kreditkarten oder Zahlungsverpflichtungen, Prognosen zur Rückzahlungswahrscheinlich zu ermitteln.
Diese Informationen stellt die SCHUFA ihren Vertragspartnern aus Kreditwirtschaft, Handel und E-Commerce zur Verfügung. Unternehmen bewerten anhand dieser Informationen das Ausfallrisiko einer Geschäftsbeziehung, z.B. einer Kreditanfrage oder einem Kauf auf Rechnung oder Raten im Handel. Sie dienen sozusagen als Anhaltspunkt, ob ein Verbraucher eine Verbindlichkeit zurückzahlen kann.
Bei der SCHUFA werden dafür auch Scores berechnet. Das Scoring ist im Prinzip Wahrscheinlichkeitsrechnung und dient dazu, Prognosen aus den Daten der Vergangenheit zu liefern. Zum Beispiel gibt es den Basisscore, den jeder in seinem SCHUFA-Profil einsehen kann. Und das Kreditscoring dient als Entscheidungshilfe, damit Zahlungsausfälle auf Seiten der Unternehmen aber auch Überschuldung auf Seiten der Verbraucher verringert werden.
Es gibt auch Verbraucher, zu denen bei der SCHUFA keine Daten vorliegen. In dem Fall kann die SCHUFA, wenn von einem anfragenden Unternehmen gewünscht, den sogenannten Geo-Score berechnen. Hier wird die Kreditwürdigkeit der Verbraucher einer bestimmten Wohngegend als Maßstab zugrunde gelegt. Das Geo-Scoring ist gesetzlich geregelt. Es kommt bei der SCHUFA nur in seltenen Fällen zum Einsatz.
Die SCHUFA berechnet für Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen die sogenannten Branchen-Scores, denn die Wahrscheinlichkeit, mit der jemand einen Kredit zur Finanzierung eines Hauses zurückzahlen wird, kann eine andere sein als die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Rechnung nach einer Bestellung im Versandhandel termingerecht bezahlt wird.
Branchen-Scores werden zum Zeitpunkt der Anfrage eines Vertragspartners berechnet. Die in den letzten 12 Monaten über ihn beauskunfteten Branchen-Scores kann jeder Verbraucher in seiner Datenübersicht einsehen. Da zu einer Person also unterschiedliche Scorewerte berechnet werden können, stellt die SCHUFA einen zentralen Orientierungswert zur Verfügung – den SCHUFA-Basisscore. Diesen kann jeder Verbraucher ebenfalls in seiner Datenübersicht oder online über das Portal www.meineSCHUFA.de einsehen.
Darüber hinaus entwickelt die SCHUFA auch individuelle Scoring-Verfahren. Auch diese individuellen Scorewerte können Sie für die letzten 12 Monate in Ihrer Datenübersicht einsehen. Viele Unternehmen setzten selbst eigene Scoring-Verfahren ein. In diese können Informationen der SCHUFA, aber vor allem auch Informationen, die das Unternehmen selbst von Ihnen hat, einfließen. Der genaue Grund, warum Ihnen zum Beispiel eine Ratenzahlung versagt wird, kann also auch auf Seiten des Unternehmens liegen, bei dem Sie diese erfragt haben.
Und wozu dienen diese Scorewerte? Je mehr Girokonten, Kreditkarten und Kredite ein Verbraucher hat, desto schlechter kann sein Scorewert ausfallen. Hinzu kommen häufige Umzüge und häufige Kreditanfragen. Auch diese können den Wert negativ beeinflussen.
Der SCHUFA-Score beeinflusst also Ihre Bonität bei Unternehmen, sodass Sie schlimmstenfalls keine Handyverträge mehr erhalten oder Ihnen Kredite versagt werden.
Vermieter bekommen von der SCHUFA jedoch keine Score-Werte. Diese erhalten, wenn vorhanden, die gespeicherten negativen Informationen. Im Idealfall spricht der Vermieter mit Ihnen über diese negativen Einträge. Manche Vermieter nehmen solche Informationen zum Anlass, Ihnen die Wohnung zu versagen, weil Sie die Wahrscheinlichkeit hoch einschätzen, dass Sie die Miete nicht zuverlässig bezahlen oder auf lange Sicht nicht bezahlen können.
Und was können Sie tun um Ihren Scorewert positiv zu beeinflussen bzw. Ihre Kreditwürdigkeit zu erhalten? Grundsätzlich gilt
Handelt es sich bei Ihnen um kurzfristige oder zeitlich absehbare Geldprobleme, hilft oft das Gespräch mit den Gläubigern. Sprechen Sie mit diesen über eine Ratenzahlung. Wenn Sie Ihre Gläubiger im Dunkeln lassen, vermuten diese das Schlimmste. Und dann kann es mit dem negativen SCHUFA Eintrag und dem Dämpfer in der Bewertung Ihrer Bonität schnell gehen.
Aber keine Panik. Ein Negativeintrag bei der Schufa kann nicht sofort erfolgen. Es muss eine zweite Mahnung vom Gläubiger versandt worden sein, in dem der Hinweis auf den drohenden SCHUFA-Eintrag steht. Hier haben Sie auch noch die Möglichkeit des Widerspruchs.
Aber auch ein negativer SCHUFA-Eintrag bedeutet nicht das Ende der Welt. Jedoch sollte Sie das als Warnung betrachten und dies zum Anlass nehmen Ihre finanzielle Situation zu überdenken und ggf. sich Rat suchen um aus dieser Situation herauszukommen. Denn da die SCHUFA eine beliebte Wirtschaftsauskunftei ist, ist deren Einschätzung Ihrer Bonität zu einem großen Teil Ihr finanzieller Ruf.
Falls Sie sich bereits in einer Schuldenregulierung befinden und hierbei das Ziel der außergerichtliche Vergleich sein sollte, ist der SCHUFA-Eintrag für die Verhandlungen unerheblich. Es können trotzdem Vergleiche geschlossen werden.
Und zu guter Letzt: Auch ein negativer SCHUFA-Eintrag wird nach Bezahlung wieder gelöscht. Hier kann ggf. auch mit dem jeweiligen Gläubiger über eine schnellere Löschung gesprochen werden. Wir haben auf unserer Webseite auch Informationen dazu, wann und wie sie einen SCHUFA Eintrag löschen lassen können.
Abschließend möchten wir Ihnen noch den Hinweis geben, dass wir die Erfahrung gemacht haben, dass es bei der SCHUFA durchaus eine Weile dauern kann, bis Datensätze korrigiert werden und veraltete Daten bestehen. Sich einmal im Jahr eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft einzuholen – auch wenn man meint keine Schulden zu haben, kann helfen, veraltete Daten oder vielleicht sogar falsche Negativeinträge aufzudecken.
Die SCHUFA berechnet ihre Scores auf Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren. Die genaue Formel zur Scoreberechnung ist jedoch nicht öffentlich einsehbar. Die SCHUFA beruft sich hierbei auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Diese Intransparenz wird häufig kritisiert, da Verbraucher nicht nachvollziehen können, wie einzelne Daten konkret in ihren Score einfließen.
Verbraucher haben das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA anzufordern. Diese Möglichkeit ergibt sich aus Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Auskunft enthält alle bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten, den aktuellen Basisscore sowie Informationen zu gespeicherten Anfragen, Verträgen und Zahlungsausfällen. Die Auskunft kann direkt über die Website der SCHUFA oder per Post beantragt werden.
Einträge bei der SCHUFA unterliegen bestimmten Speicherfristen, um eine ausgewogene Bewertung der Bonität zu gewährleisten:
Diese Fristen dienen dem Schutz der Verbraucher, können jedoch bei negativer Eintragung die Kreditwürdigkeit über Jahre beeinträchtigen.
Die SCHUFA unterscheidet zwischen einem allgemeinen Basisscore und verschiedenen Branchenscores, die speziell für bestimmte Vertragspartner berechnet werden (z. B. Banken, Telekommunikation, Versandhandel). Der Basisscore wird quartalsweise aktualisiert und gibt eine allgemeine Einschätzung der Bonität. Die Branchenscores hingegen beziehen spezifische Anforderungen und Erfahrungswerte der jeweiligen Branche mit ein – z. B. wie relevant regelmäßige Vertragswechsel sind oder welche Zahlungsausfallraten typisch sind.