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Schuldenübersicht erstellen: Wie Sie herausfinden, wo Sie überall Schulden haben

Von Frau Meiser / Letzte Aktualisierung: 6. August 2026 / 7 Minuten Lesezeit / Hilfe, Schulden, Service

Frau mit Schulden sitzt vor Stapel Rechnungen

Wer über längere Zeit den Überblick verloren hat, kennt das Gefühl: Post bleibt ungeöffnet liegen, Mahnungen stapeln sich, und irgendwann weiß man selbst nicht mehr genau, wie viele Gläubiger es eigentlich sind. Genau an diesem Punkt beginnt jede sinnvolle Lösung – mit einer vollständigen Schuldenübersicht.

Ohne eine solche Übersicht lässt sich weder eine Ratenzahlung verhandeln noch eine Verbraucherinsolvenz vorbereiten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterlagen Sie sichten müssen, bei welchen Stellen Sie fehlende Informationen nachträglich einholen können und wie Sie aus den Ergebnissen eine belastbare Gläubigerliste erstellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine vollständige Schuldenübersicht listet jeden Gläubiger, die Forderungshöhe, das Aktenzeichen und den aktuellen Bearbeitungsstand auf. Abgefragt wird es online über das gemeinsame Vollstreckungsportal von Bund und Ländern. Dort kann man:
    • Auskunft über die eigenen Eintragungen erhalten (Identitätsnachweis erforderlich),
    • als Gläubiger mit berechtigtem Interesse Auskunft über Dritte einholen.
  • Die kostenlose SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt, welche Verträge und Zahlungsstörungen dort gespeichert sind – sie ersetzt aber keine vollständige Gläubigerliste.
  • Das Vollstreckungsportal des Bundes (zentrales Schuldnerverzeichnis) zeigt, ob bereits ein Gerichtsvollzieher tätig war und eine Vermögensauskunft vorliegt.
  • Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen.
  • Unklare oder unbekannte Forderungen sollten Sie schriftlich beim angegebenen Gläubiger oder Inkassounternehmen anfragen, bevor Sie zahlen.
  • Eine vollständige Übersicht ist die Voraussetzung für jede außergerichtliche Einigung und für die Verbraucherinsolvenz.

Eine kostenfreie Gläubigerliste zum Ausfüllen als PDF Formular stellen wir zum Download zur Verfügung.

So finden Sie heraus, wo Sie Schulden haben

Haben Sie keine oder nur wenige Unterlagen zu Ihren Schulden und Gläu­bigern, können Sie ver­schiedene Aus­kunft­eien kontak­tieren, um In­for­ma­tionen zu Ihren Ein­trägen zu erhalten.

Typische Gläubiger sind zum Beispiel:

  • Vermieter bzw. Wohnungsbaugesellschaften
  • Telekommunikationsanbieter, Energieversorger & Co.
  • Banken & Sparkassen
  • Finanzamt
  • Versicherungsgesellschaften
  • Versandhäuser
  • Inkassounternehmen

So beginnen Sie: Sie können sich von den Wirt­schafts­aus­kunft­eien (z. B. SCHUFA) und vom Schuld­ner­ver­zeich­nis des Amts­gerichts einen Auszug anfordern. Das dauert manchmal eine Weile, ist aber i. d. R. kostenfrei.

Warum eine vollständige Schuldenübersicht der erste Schritt ist

Ohne Überblick über alle offenen Forderungen lässt sich keine Lösung verhandeln. Gläubiger, Inkassounternehmen und Gerichte erwarten konkrete Angaben – Schätzungen reichen nicht. Fehlt eine Forderung in der Übersicht, kann das spätere Vereinbarungen gefährden, etwa wenn ein außergerichtlicher Vergleich nachträglich um einen bislang unbekannten Gläubiger ergänzt werden muss.

Eine lückenhafte Übersicht kostet zudem Zeit. Wer erst nach Monaten merkt, dass eine Forderung fehlte, riskiert neue Mahngebühren, Verzugszinsen oder sogar eine zusätzliche Zwangsvollstreckung. Deshalb lohnt sich der Aufwand, alle Quellen systematisch durchzugehen – auch wenn das am Anfang unangenehm ist.

Schritt 1: Vorhandene Unterlagen sichten

Beginnen Sie mit allem, was bereits vorliegt. Sortieren Sie:

  • Mahnungen, Inkassoschreiben und gerichtliche Mahnbescheide
  • Kontoauszüge der letzten zwölf Monate (auffällige Lastschriften, Rücklastschriften, Pfändungen)
  • Verträge mit Zahlungsplänen, etwa Ratenkredite, Leasingverträge oder Handyverträge
  • E-Mails von Gläubigern oder Inkassobüros, auch im Spam-Ordner

Öffnen Sie auch Post, die Sie länger nicht angeschaut haben. Ein Mahnbescheid enthält oft ein Aktenzeichen und eine Frist – wird die Frist versäumt, kann daraus ein Vollstreckungsbescheid werden, gegen den nur noch der Einspruch, nicht mehr der Widerspruch, möglich ist. Für den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid haben Sie zwei Wochen Zeit, gerechnet vom Tag der Zustellung.

Notieren Sie zu jedem gefundenen Schreiben: Absender, Forderungshöhe, Aktenzeichen und Datum. Diese Angaben brauchen Sie später für die Gläubigerliste.

Schritt 2: Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einholen

Nicht jede Forderung taucht automatisch in Ihrer Post auf – manche Gläubiger haben die Adresse nicht mehr aktuell, andere haben die Forderung bereits an ein Inkassounternehmen abgetreten. Wirtschaftsauskunfteien führen Zahlungsstörungen, die gemeldet wurden.

  • SCHUFA: Über das Kundenportal können Sie einmal jährlich kostenlos Ihre gespeicherten Daten als Kopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Die Auskunft zeigt bestehende Kreditverträge, Kontoinformationen und gemeldete Zahlungsstörungen.
  • Weitere Auskunfteien: CRIF Bürgel, Creditreform Boniversum und ähnliche Anbieter führen eigene Datenbestände. Es lohnt sich, auch dort eine Selbstauskunft anzufordern, da nicht jeder Gläubiger an dieselbe Auskunftei meldet.

Wichtig: Eine Auskunftei zeigt nur, was ihr gemeldet wurde. Kleinere Forderungen, private Darlehen oder Forderungen, die noch nicht an eine Auskunftei übermittelt wurden, erscheinen dort nicht. Die Selbstauskunft ist ein Baustein, keine vollständige Gläubigerliste.

Schritt 3: Zentrales Schuldnerverzeichnis prüfen

Wenn Sie befürchten, dass bereits ein Gerichtsvollzieher tätig war, können Sie im Vollstreckungsportal des Bundes nachsehen, ob zu Ihrer Person eine Eintragung im zentralen Schuldnerverzeichnis vorliegt. Eine solche Eintragung entsteht insbesondere, wenn Sie eine Vermögensauskunft abgegeben haben oder ein Haftbefehl zur Erzwingung dieser Auskunft ergangen ist. Die Abfrage der eigenen Daten ist online über das Vollstreckungsportal möglich; für die Einsicht in Ihre eigenen Eintragungen benötigen Sie einen Identitätsnachweis. Die Eintragung selbst ersetzt keine Gläubigerliste, zeigt aber, ob und seit wann eine Zwangsvollstreckung dokumentiert ist.

Schritt 4: Bei Behörden und Inkassounternehmen gezielt nachfragen

Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Forderung, deren Höhe oder Aktenzeichen Sie nicht kennen, fragen Sie schriftlich beim Absender oder beim zuständigen Inkassounternehmen nach. Verlangen Sie eine aktuelle Forderungsaufstellung inklusive Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Ein seriöses Inkassounternehmen muss diese Angaben auf Anfrage herausgeben.

Bei Behördenforderungen – etwa Beiträgen, Bußgeldern oder Rückforderungen von Sozialleistungen – wenden Sie sich direkt an die zuständige Stelle. Nennen Sie dabei Ihr Aktenzeichen, falls bekannt, sonst Ihren Namen und Ihre Anschrift.

Schritt 5: Gläubigerliste erstellen

Sobald alle Informationen zusammengetragen sind, übertragen Sie sie in eine Tabelle. Für eine belastbare Gläubigerliste sollten mindestens folgende Spalten enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Gläubigers
  • Aktenzeichen oder Vertragsnummer
  • Ursprüngliche Forderungshöhe und aktueller Gesamtbetrag inklusive Zinsen und Kosten
  • Datum der letzten Zahlung
  • Bearbeitungsstand (offen, gemahnt, tituliert, in Vollstreckung)

Eine solche Liste dient nicht nur der eigenen Übersicht. Sie ist die Grundlage für jedes Gespräch mit Gläubigern, für eine Schuldenanalyse und für die Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz, bei der das Insolvenzgericht eine vollständige Forderungsaufstellung verlangt.

Vorlage Gläubigerliste PDF download

Wenn eine Gläubigerliste vorliegt: Welche Optionen gibt es?

Eine vollständige Übersicht ist selten schon die Lösung, sondern der Ausgangspunkt für den nächsten Schritt. Je nach Situation kommen unterschiedliche Wege in Betracht:

  • Ratenzahlung: Gläubiger stimmen häufig einer Ratenzahlung zu, wenn die Zahlungsfähigkeit glaubhaft dargelegt wird.
  • Außergerichtliche Einigung: Bei mehreren Gläubigern kann ein außergerichtlicher Vergleichsvorschlag alle Forderungen gleichzeitig adressieren.
  • Verbraucherinsolvenz: Führt eine außergerichtliche Einigung nicht zum Ziel, kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren zur Restschuldbefreiung führen; das Verfahren dauert in der Regel drei Jahre. Ob und wann es tatsächlich zur Restschuldbefreiung kommt, hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall ab.

Welcher Weg passt, hängt von der Zahl der Gläubiger, der Einkommenssituation und davon ab, ob bereits Vollstreckungsmaßnahmen laufen.

FAQ

Fazit

Fast geschafft! Sie haben die wichtigsten Infor­ma­tio­nen zu­sam­men­ge­tra­gen, um wieder eine Übersicht über Ihre Schulden zu bekommen. Bis hierhin haben Sie sich selbst bereits bewiesen, dass Sie es schaffen können. Jetzt können Sie organisieren, wie Sie die Rückzahlung angehen möchten.

Ihre Optionen sind nun:

  • Entschuldung selbst angehen: Sie kontaktieren Ihre Gläubiger und versuchen eine Ratenzahlung auszuhandeln. Verhandlungen ohne juristisches Fachwissen können allerdings schwierig werden und lange dauern. Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir, dass Sie sich Hilfe von einem Experten suchen.
  • Eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle beauftragen: Öffentliche Schuldnerberatung von gemeinnützigen Stellen sind in der Regel kostenlos. Allerdings sind hier Wartezeiten oft lang und das Ziel ist meistens nur die Privatinsolvenz.
  • Eine spezialisierte, seriöse Schuldnerberatung beauftragen: Eine seriöse Schuldnerberatung erkennen Sie daran, dass diese nach §305 InsO zertifiziert sind. Dazu zählen u.a. Anwälte, oder auch die AdvoNeo Schuldnerberatung. Ihr Vorteil bei uns: keine langen Wartezeiten und Lösungen, die individuell auf Sie zugeschnitten sind. Mit über 25 Jahren Erfahrung und juristischer sowie kaufmännischer Expertise wissen wir genau, wie wir mit den Gläubigern verhandeln müssen. So können wir oft auch für sehr schwierige Fälle eine gute Lösung finden.

Sie benötigen Hilfe auf dem Weg, schuldenfrei zu werden? Wir sind gern für Sie da. Schicken Sie uns eine Anfrage, das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos.

 

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie sich die genannten Regelungen auf Ihre Situation übertragen lassen, klären wir gern in einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch.

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