14.03.25

Frau Meyer

Steuerschulden: Das können Sie tun

Steuerschulden besorgte Frau mit Dokumenten. AdvoNeo hilft bei Schulden.

Das Wichtigste zuerst:

  • Steuerschulden sind Schulden beim Finanzamt und können durch verschiedene Steuerarten (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kfz-Steuer, ..) entstehen.
  • Häufig sind Selbstständige betroffen, die oft hohe Nachzahlungen leisten müssen, da die Gewinne nicht direkt versteuert werden.
  • Bei Nichtzahlung der Steuerschulden kommen schnell zusätzliche Gebühren und Zinsen hinzu.
  • Anders als andere Gläubiger kann das Finanzamt direkt aus dem Steuerbescheid vollstrecken und muss nicht vorher die üblichen Schritte des Mahnverfahrens durchlaufen (Klage, Mahnbescheid, …)
  • Möglihckeiten, was Sie tun können: Prüfen, ob eine Stundung der Steuerschulden infrage kommt, Aufschub der Vollstreckung für eine Ratenzahlung beantragen, oder einen Erlass des Säumniszuschlags beantragen – wie das geht, erklären wir im Beitrag.

Was sind Steuerschulden?

Steuerschulden sind zu zahlende Steuer­beträge beim Finanzamt, deren Höhe von der Steuerart abhängt. Steuerschulden können durch alle Steuerarten wie zum Beispiel Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Kfz-Steuer oder Einkommens­steuer entstehen.

Die größten Probleme mit Steuerschulden haben Selbst­ständige, da sie meistens das Jahr über Gewinne erwirtschaften, die nicht direkt versteuert werden. Entsprechend hoch sind dann die Steuer­nach­zahlungen. Doch auch Privat­personen haben Schulden beim Finanzamt. Beispiels­weise sind dies Steuerschulden durch die versäumte Zahlung der Kfz-Steuer.

Was passiert, wenn man keine Steuern zahlt?

Steuerschulden sind insofern besonders sensibel, als dass bei Nicht-Zahlung viele zusätzliche Gebühren und Zinsen auf Sie zukommen und das Finanzamt unmittelbar aus dem Steuer­bescheid voll­strecken kann, also nicht erst eine Klage oder einen Mahn­bescheid einreichen muss. Auch wenn es Ihnen gelingt, eine Stundung zu erreichen, müssen Sie Zinsen zahlen.

Achtung: Zwangsvollstreckung bei Steuerschulden

Bereits nach einer, meist aber nach zwei erfolg­losen Mahnungen leitet das Finanzamt Voll­streckungs­maß­nahmen ein.

Wenn Sie die Frist verpassen, bis zu der Sie Ihre Steuerschulden begleichen müssen, erhebt das Finanzamt jeden Monat 1 % Säum­nis­zuschlag auf den offenen Betrag. Das heißt bei einem Betrag von 10.000 € müssen Sie zusätzlich 10 € pro Monat drauf zahlen, wenn Sie nicht recht­zeitig zahlen.

Das Finanzamt erwartet, dass Sie Ihre vollen finanziellen Möglich­keiten aus­schöpfen, um die Steuerschulden zu be­gleichen. Dazu zählt zum Beispiel, dass Sie einen Kredit hierfür aufnehmen.

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Steuerschulden sollten Sie nicht ignorieren, da das Finanzamt schnell Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten kann.

Was kann man tun, wenn man Steuerschulden hat?

Schritt 1: Prüfen Sie, ob der Steuerbescheid korrekt ist.

Besonders Selbstständige sollten den einge­gangenen Steuer­bescheid auf Richtig­keit über­prüfen. Die Berechnungen des Finanzamts sollten von einem unab­hängigen Steuer­berater kontrolliert werden. Gibt es Ungereimt­heiten, besteht die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Zugang des Steuerbescheids Ein­spruch einzu­legen. Trotz des Einspruchs müssen Sie die geforderte Steuer­nach­zahlung leisten, das heißt, Sie erreichen dadurch keinen Auf­schub. Dafür müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Aus­setzung der Vollziehung stellen oder eine Stundung beantragen. Hat Ihr Einspruch Erfolg, bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid zugeschickt. Bedenken Sie jedoch, dass es passieren kann, dass Erstattungen, die Ihnen zuvor angerechnet wurden, bei einer Nach­prüfung nicht mehr gestattet werden.

 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob eine Stundung der Steuerschulden für Sie infrage kommt.

Handelt es sich um eine einzelne Steuer­schuld­summe, die bei Einmal­zahlung Ihre Existenz bedrohen würde, können Sie diese stunden lassen. Sie müssen nach­weisen, dass Sie Ihre finanzielle Notlage nicht selbst verschuldet haben (dass Sie zum Beispiel durch Krankheit in eine Überschuldungs­situation geraten sind). Stundung bedeutet, Sie zahlen Ihre Schulden beim Finanzamt in Raten zurück. Für die Rück­zahlung von Schulden durch nicht gezahlte Umsatz­steuer oder Verkehrs­steuer ist eine Stundung jedoch nicht möglich.

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Eine Stundung von Steuerschulden bedeutet, dass Sie die Schulden in Raten über einen bestimmten Zeitraum statt in einer Einmalzahlung begleichen.

Beantragen Sie einen Aufschub der Voll­streckung für eine Zahlung in Raten.

Kommt eine Stundung für Sie nicht in Frage, können Sie bei der Vollstreckungs­stelle Ihres Finanzamtes einen Aufschub der Vollstreckung nach § 258 AO (Abgabenordnung) beantragen. Dies ist nur dann möglich, wenn durch eine Einmal­zahlung ein unange­messener Nachteil für Sie entsteht. Beispiele für einen solchen Nach­teil sind die Insolvenz, Verlust des Arbeits­platzes, verlustreiche Not­ver­käufe oder ernsthafte Gesundheits­schäden. Wichtig hierbei ist, dass die Raten­zahlung nicht mehrere Jahre dauern darf, da es sich um einen kurz­fristigen Zahlungs­aufschub handelt. In der Praxis ist ein Zeit­raum von 6 Monaten bis 1 Jahr gängig. In jedem Fall wird pro Monat ein Säumnis­zuschlag von 1 % fällig. Manchmal lässt sich das Finanzamt darauf ein, diesen nach Ausgleich der Steuerschulden um die Hälfte zu verringern.

 

Beantragen Sie einen Erlass des Säumniszuschlags.

Wenn Sie sich in der Situation der Überschuldung befinden, können Sie den Erlass des Säumnis­zuschags von 1 % beantragen. Meist findet eine Redu­zierung auf die Hälfte des Säum­niszuschlags statt.

Was passiert, wenn man Steuerschulden ignoriert?

Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht begleichen, kann das Finanzamt die Zwangs­voll­streckung betreiben und zwar durch Lohn­pfändung, Kontopfändung oder durch eine Sachpfändung von Wertgegenständen (z.B. Auto). Es kann also passieren, dass sich ein Voll­streckungs­beamter des Finanzamts bei Ihnen ankündigt.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen, wenn Sie Schulden haben und diese allein nicht zurückzahlen können. In vielen Fällen kann eine nach §305 InsO staatlich anerkannte Schuldnerberatung wie AdvoNeo eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern erzielen.

Tipp: Priorisieren Sie Ihre Ausgaben

Haben Sie neben Steuerschulden noch andere Schuldenarten, empfehlen wir stets, zunächst das Wichtigste zu bezahlen. Miete, Strom, Wasser haben Vorrang.

 

Offene Forderungen beim Finanzamt sind wegen ihrer Brisanz (hohe Gebühren und Zinsen und schnelle Zwangs­vollstreckung ohne Klage oder Mahn­bescheid) vor Kredit­karten oder Raten­zahlungen z.B. für Fernseher oder Wasch­maschine zu begleichen.

Falls Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren haben, empfehlen wir Ihnen den Ratgeberbeitrag „Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?„.

Weitere Tipps, wie Sie Schulden vermeiden und Ihre Ausgaben verringern können, erfahren Sie hier: „Tipps: So können Sie Schulden vermeiden„.

 

Verjährung von Steuerschulden

Steuerschulden verjähren nach § 228 AO (Abgabenordnung) nach einer Frist von 5 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalender­jahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist (§ 231 Abs. 1 S. 1 AO). Werden in der Zwischen­zeit Voll­streckungs­maßnahmen (z.B. Pfändung) durchgeführt, beginnen die 5 Jahre von Neuem. Haben Sie beispiels­weise 2002 einen Steuerbescheid bekommen und 2005 wird eine Kontopfändung durchgeführt, beginnt im Jahre 2005 die Frist von Neuem zu laufen.

Aber auch andere Unter­brechungs­gründe können dazu führen, dass die Frist von vorn beginnt. Muss das Finanz­amt beispielsweise einen Wohn­ort neu ermitteln, weil der Wohnungs­wechsel (auch ins Ausland) nicht mitgeteilt wurde, stellt dies einen Unterbrechungs­grund dar.

Dass Steuerschulden tatsächlich ver­jähren, ist selten.

Weitere Informationen zur Verjährung von anderen Schuldenarten finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag „Verjährung von Schulden„.

Erlass von Steuerschulden

In sehr seltenen Fällen erlässt das Finanzamt die Steuer­schulden nach § 227 AO. Voraussetzung ist die Bedrohung der wirtschaft­lichen oder persönlichen Existenz. Diese müsste jedoch durch Steuer­fest­setzung ausgelöst werden. Meist geschieht das bereits durch andere hohe Schulden. Die zweite Voraussetzung ist, dass der Schuldner sich nicht selbst­ver­schuldet in die finanzielle Miss­lage gebracht hat.

Häufiger ist der Erlass des Säumnis­zuschlags. Zum Beispiel kann dieser bei plötzlicher Er­krankung oder bei Zahlungs­unfähigkeit und Überschuldung mindestens um die Hälfte verringert werden. Auch diejenigen, die Ihre Steuern immer regel­mäßig gezahlt haben und aufgrund eines Versehens einmalig die Steuerschulden nicht frist­gerecht beglichen haben, können Erfolg auf Erlass des Säumnis­zuschlags haben.

Hilfe bei Überschuldung

Wenn Sie das Gefühl haben, mit Ihren Schulden überfordert zu sein und diese nicht selbstständig zurückzahlen können, sollten Sie sich rechtzeitig Hilfe suchen. Andernfalls drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Lohnpfändung oder Kontopfändung.

Eine professionelle und seriöse Schuldnerberatung kann für Sie mit Ihren Gläubigern verhandeln, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Maßnahmen zum Schutz vor Pfändung zu ergreifen.

Als staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach §305 InsO und mit über 25 Jahren Erfahrung weiß unser Team von AdvoNeo genau, wie wir mit den Gläubigern verhandeln müssen, um für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Auf Wunsch, oder wenn keine außergerichtliche Einigung möglich sein sollte, begleiten wir Sie auch gern auf dem Weg in die Privatinsolvenz und bereiten alle wichtigen Dokumente für Sie vor.

Wir helfen da, wo Sie nicht mehr weiterwissen – mit individuellen Lösungen für Ihre Schuldensituation. Wir beraten Sie gern!

Das erste Gespräch ist garantiert kostenlos.

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