12.07.24
Frau Meiser
Direkt vorweg: Es gibt kein zentrales Schuldenverzeichnis, das Ihnen Auskunft darüber geben kann, wo Sie überall Schulden haben.
Aber keine Sorge: Es gibt andere Möglichkeiten, sich einen Überblick über seine Gläubiger und die zugehörigen Forderungen zu verschaffen.
Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt zum Ergebnis: Die digitale Gläubigerliste – Eine Übersicht über Ihre Gläubiger und die jeweilige Höhe der Schuldsummen.
Eine kostenfreie Gläubigerliste zum Ausfüllen als PDF Formular stellen wir zum Download zur Verfügung.
Haben Sie keine oder nur wenige Unterlagen zu Ihren Schulden und Gläubigern, können Sie verschiedene Auskunfteien kontaktieren, um Informationen zu Ihren Einträgen zu erhalten.
Typische Gläubiger sind zum Beispiel:
So beginnen Sie: Sie können sich von den Wirtschaftsauskunfteien (z. B. SCHUFA) und vom Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts einen Auszug anfordern. Das dauert manchmal eine Weile, ist aber i. d. R. kostenfrei.
Bei diesen Auskunfteien können Sie i. d. R. 1x pro Jahr kostenlos eine Selbstauskunft anfordern:
Bei Ihrem zuständigen Amtsgericht können Sie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen. Das geht persönlich vor Ort sowie in den meisten Fällen auch online.
Titulierte Forderungen, die durch eine Zwangsvollstreckung eingeholt werden sollen, sind nicht immer bei Wirtschaftsauskunfteien gelistet. Sie stehen in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie den Gerichtsvollzieher, nachdem er sich bei Ihnen angekündigt hat, welcher Gläubiger ihn geschickt hat
Tipp: Wenn Sie denken, dass noch ein Gläubiger in Ihrer Liste fehlt oder Sie nicht mehr sicher sind, ob einzelne Verbindlichkeiten noch bestehen, führen Sie diese/n Gläubiger trotzdem mit auf.
Sollte die Forderung beglichen worden sein, wird der Gläubiger Ihnen oder Ihrer Schuldnerberatung dies mitteilen. Für Sie entstehen dadurch keine Nachteile. Im Gegenteil: Sie haben Ihre Mitwirkung damit erfüllt.
Der nächste Schritt ist es, alle vorhandenen Unterlagen zu sortieren. Auch wenn es unangenehm sein kann, sich mit offenen Rechnungen auseinanderzusetzen – Sie tragen hier nur zusammen, was Sie bereits haben.
Am besten gehen Sie methodisch vor und denken Sie zunächst nicht über die Inhalte der Schreiben nach.
Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Unterlagen sortieren können und so die Höhe Ihrer Schulden herausfinden können.
Als erstes sammeln Sie alle Schreiben, Briefe und Unterlagen zusammen, die offene Verbindlichkeiten betreffen. Hierzu gehören:
Legen sie alle Unterlagen zusammen. Fällt Ihnen auf, dass etwas fehlt? Wenn die Schreiben Ihrer Gläubiger plötzlich enden, überprüfen Sie, ob sie auf E-Mails umgestiegen sind.
Gehen Sie per Online-Banking oder in Papierform die Kontoauszüge aller bestehenden Konten und Kreditkarten durch und notieren Sie, welches Konto im Minus und welche Kreditkarte überzogen ist.
Wenn Sie glauben, bei Stellen Schulden zu haben, bei denen Sie keine Möglichkeit haben, online den Ist-Stand einzusehen oder keine Briefe oder Unterlagen gefunden haben, rufen Sie am besten an.
Bei der telefonischen Nachfrage nach offenen Forderungen gegen Sie und deren Forderungshöhe sollten Sie darauf achten, dass Sie sich nicht überreden oder einschüchtern lassen, sollte der Gläubiger Ihren Anruf nutzen, um Sie zur sofortigen Zahlung zu drängen.
Weisen Sie darauf hin, dass Sie gerade dabei sind, Ihre Situation zu regeln und dass Sie die Rückzahlung klären. Haben Sie eine Schuldnerberatung beauftragt oder wollen dies noch tun, können Sie das, nachdem Sie die Forderungen genannt bekommen haben, auch mitteilen.
Falls Sie ein Aktenzeichen haben, das zum Beispiel ältere Forderung bezeichnet, können Sie anhand dieses Aktenzeichens die aktuelle Höhe der Forderung erfragen. Denn Zinsen lassen Forderungen rasant ansteigen.
Die meisten Gläubiger nutzen mittlerweile E-Mails als Kommunikationsweg – das ist günstiger als Briefe zu schicken. Auch Mahnungen erhalten Sie oft per E-Mail.
Überprüfen Sie daher unbedingt Ihr E-Mail-Postfach und schauen Sie anschließend in Ihren Gelöscht-Ordner. Auch dort können noch Nachrichten vorhanden sein. Nehmen Sie sich eine nach der anderen vor. Wenn Sie eine Nachricht zu einer Forderung gefunden haben, übertragen Sie den Namen und die Summe in Ihre Gläubigerliste.
Alternativ können Sie die betreffenden E-Mails auch in einen separaten Ordner verschieben. So können Sie leichter darauf zugreifen, wenn Sie etwas überprüfen oder noch einmal nachlesen möchten.
Schreiben Sie nun eine Gläubigerliste als Übersicht, wo Sie überall Schulden haben. Wie das geht, erklären wir weiter unten im Beitrag. Hier gelangen Sie zum Download der Gläubigerliste.
Wichtig:
Das Aktenzeichen auf den Briefen verrät Ihnen, ob eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben wurde. Ist dies der Fall, sollten Sie die Schreiben zusammen in einen Ordner abheften. Es handelt sich dabei nämlich um ein- und dieselbe Forderung.
Wenn Sie gar keine Unterlagen haben oder merken, dass da noch Forderungen fehlen, sollten Sie aus den gängigen Verzeichnissen wie z.B. der SCHUFA eine Auskunft anfordern, um herauszufinden, wo Sie überall Schulden haben.
Die Höhe Ihrer Schulden ist in diesem Schritt zunächst zweitrangig. Wichtiger ist es, zu wissen, wer Ihre Gläubiger sind und unter welchem Aktenzeichen bzw. welcher Kundennummer die Forderung geführt wird.
Die genaue Höhe der Schulden können Sie oder Ihre Schuldnerberatung anschließend ermitteln.
Die Gläubigerliste hilft Ihnen dabei, einen Überblick über Ihre Verbindlichkeiten zu gewinnen. So wird auch Ihre weitere Planung einfacher.
Sie möchten Ihre Schulden loswerden? Damit das funktioniert, ist es wichtig, dass Sie eine Übersicht über Ihre Gläubiger und deren Forderungen haben.
Wenn Sie nicht wissen, bei wem Sie offene Forderungen haben, kann kein Entschuldungsverfahren begonnen werden.
Schuldenfrei werden Sie entweder mit einer außergerichtlichen Einigung oder einer Privatinsolvenz. Für beide Verfahren benötigen Sie eine Übersicht über Ihre Gläubiger!
Für eine außergerichtliche Einigung ist es notwendig, dass alle Gläubiger angegeben wurden. Nur so kann ein für beide Seiten zufriedenstellendes Angebot ausgearbeitet und unterbreitet werden.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
Auch im Insolvenzverfahren ist eine vollständige Gläubigerliste notwendig. Geben Sie einen Gläubiger vorsätzlich nicht an, kann Ihnen am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung versagt werden. Das bedeutet, Sie werden nicht schuldenfrei.
Hinweis: Um einen Insolvenzantrag zu stellen, muss nachgewiesen sein, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen wurde und erfolglos war.
Bei der Entschuldung durch eine Beratungsstelle ist stets auch die Mitwirkung des Schuldners gefragt. Tragen Sie daher alle nötigen Informationen im Vorfeld zusammen und jeden Gläubiger direkt in die Liste ein.
So haben Sie am Ende eine einzige Liste als Gesamtergebnis und laufen nicht Gefahr, von einer unerwarteten Forderung überrascht zu werden. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie diese Übersicht erstellen können.
Fast geschafft! Sie haben die wichtigsten Informationen zusammengetragen, um wieder eine Übersicht über Ihre Schulden zu bekommen. Bis hierhin haben Sie sich selbst bereits bewiesen, dass Sie es schaffen können. Jetzt können Sie organisieren, wie Sie die Rückzahlung angehen möchten.
Ihre Optionen sind nun:
Sie benötigen Hilfe auf dem Weg, schuldenfrei zu werden? Wir sind gern für Sie da. Schicken Sie uns eine Anfrage, das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos.